Können Grundrechte bzw. Menschenrechte ungültig werden?

vom 06.05.2008, 18:52 Uhr

Wobei es noch erwähnenswert ist das wir zwischen den Großen Pausen keine kleinen haben! Also 90 Minuten durchgehend.
Und es ist indirekt im Menschenrecht bzw. Grundrecht verankert. Dazu einfach das hier lesen: http://www.anwalt.de/rechtstipps/detail.php?id=191

MfG Emrah

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» emraharican » Beiträge: 529 » Talkpoints: 15,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo emrah!
Ich habe deinen link grade gelesen und habe meinem Mann das lesen lassen, ohne den Hintergrundthread, warum ich das lese. Er und auch ich finden diesen Text einfach nur zum lachen.

Schüler in einem gewissen Alter. Also ich gehe jetzt mal davon aus, dass du ncith mehr in der Grundschule ist, merken doch, wenn sie müssen und das auch schon vor Unterrichtsbeginn. Und wenn du es mittendrin merkst, dann kann man in einem gewissen Alter doch auch irgendwie davon ausgehen, dass man noch aushalten kann. menschenrecht hin oder her. Ich finde, es ist kein Grund, da einen Anwalt einzuschalten oder auf sein Menschenrecht zu pochen.

Wie weiter oben schon gesagt, im Berufsleben geht das auch nciht so einfach, weil man , wenn man Verantwortung hat, nicht einfach auf die Toilette rennen kann. Stell dir mal vor, ein Arzt rennt während einer OP einfach zur Toilette. Die Schule soll euch in gewisser Hinsicht ja aufs Berufsleben vorbereiten .

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo zusammen,

ich finde den Beitrag auch irgendwie aberwitzig. 90 Minuten durchgehend? Frag irgendeinen Arbeitnehmer und er erzählt dir mal, was 90 Minuten nicht aufs Klo gehen dürfen heißt. Das ist doch ein Klacks. Ich muss den ganzen Tag nicht aufs Klo und teile mir alles so ein, dass ich erst am Mittag nach dem Heimkommen auf die Toilette gehe. Es zeugt sehr von Unreifheit, wenn ihr immer nach einer halben Stunde auf die Toilette müsst. Mädchen sind da ganz schlimm, da gibts bei uns in der Klasse auch welche. Also meiner Meinung nach, braucht ihr euch da wirklich nicht zu beschweren, bei 90 Minuten. Jeder normale Mensch merkt mindestens eine Stunde vorher wenns langsam "wieder soweit ist".

Meine Meinung dazu.

» spaxl » Beiträge: 1044 » Talkpoints: 10,25 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Bitte nicht falsch sehen, aber schon mal Diarrhoe während einer 90 Minuten Stunde gehabt? Es ist wirklich eine Quälerei da das "Gefühl" erst ca. 5 Minuten vorher auftritt. Wenn man dann nicht auf die Toilette darf bezeichne ich dies wirklich als Folter. Nicht umsonst habe ich diese Diskusion abgefechtet.

MfG Emrah (8.te Klasse Realschule)

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» emraharican » Beiträge: 529 » Talkpoints: 15,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn man krank ist und Durchfallprobleme hat, dann gehört man nach Hause ins Bett oder zum Arzt.

Dann ist man selber schuld, wenn man sich "foltern" lässt. Wenn es mir in der Schule schlecht gegangen ist, dann habe ich entweder drum gebeten nach Hause gehen zu dürfen, doer zum Arzt.. Und wenn es einem sehr schlecht geht, dann können auch die Eltern angerufen werden, dass man abgeholt wird.

Ich weiß auch, was es heisst, Durchfall zu haben. Ganz schlimm sit es, wenn du im überfüllten Bus sitzt und noch 1/2 Std. fahrt und den Weg nach Hause vor dir hast. Da kann dir auch keiner helfen Aber da muss man durch.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo zusammen,

aber Lehrer sind doch auch nur Menschen und keine Monster. Wenn ich einen Lehrer freundlich darum bitte auf die Toilette zu gehen, und schon ganz blass im Gesicht bin, krank bin und Durchfall habe, dann lassen die mich doch gehen. Es wäre ja auch unmenschlich wenn nicht. Außerdem müsst ihr selber so weit sein, dass wenn ich nunmal Durchfall habe, und mich der Lehrer nicht lässt, ich aber einfach nicht mehr anders kann, als auf die Toilette zu gehen, einfach gehe und es ihm später erkläre. Eine Strafe wird der Lehrer nicht durchkriegen, weil es klar auf der Hand liegt, dass es Körperverletzung wäre.

Deswegen: Solange es sich nicht um alle fünf Minuten mal kurz pinkeln gehen handelt, denke ich, dass man schon auf die Toilette gehen kann, wenn man wirklich Durchfall hat. Alles andere wäre wirklich menschenunwürdig.

Liebe Grüße,
spaxl (10. Klasse Realschule)

» spaxl » Beiträge: 1044 » Talkpoints: 10,25 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Der Lehrer kann wohl bei solchen angelegenheiten nie eine Strafe aussprechen. Mal Juristisch gesehen. Oder denke ich da falsch? Es wird sogar manchmal eine Ärtztliche bescheinigung verlangt, um zu beweisen, dass man wirklich Durchfall hatte. Aber das kann es doch nicht sein!

Schließlich muss der Lehrer einen ja auch noch auf die Toilette lassen wenn man keinen Durchfall hat. (Laut Gesetz). Und wie ich es in meiner Umwelt feststellen konnte, wird es überhaupt nicht akzeptiert, wegen Durchfall Zuhause zu bleiben, zumindes akzeptiert meine Mutter dies nicht. Aber ich werde dieses Thema mal morgen bei gelegenheit mit meiner Klassenlehrerin aufgreifen.

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» emraharican » Beiträge: 529 » Talkpoints: 15,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo emrah
Deine Mutter akzeptiert nicht, wenn du wegen Durchfall zu Hause bleibst? Das ist doch auch eine Verletzung der Menschenrechte, wenn du es genau nimmst. Denn auf dem Weg zur Schule kannst du doch auch nciht zu einer Toilette gehen. Und ausserdem ist ein Durchfall meist auch etwas ansteckendes. Du bringst also auch noch deine Klassenlehrer in Gefahr sich bei dir anzustecken.

Wenn meine Kinder krank waren, dann blieben sie zu Hause. Egal, ob "nur" Durchfall oder Kopfschmerzen oder sonst was.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


1. Du wirfst hier einiges durcheinander! Der Gang aufs Klo ist garantiert kein Menschenrecht oder Grundrecht, er lässt sich nur aus den genannten (siehe Quelle) Gesetzen ableiten.
2. Was soll die Fragerei? In der Quelle ist der Fall schon treffend beschrieben, was bringst Du hier andere in Gefahr eine verbotene Rechtsberatung abgeben zu müssen obwohl es da schon steht?
3. Gibt`s neben den sehr extrem ausgelegten Beispielen in der Quelle auch noch die sogenannte Zumutbarkeit. Wenn jemand Durchfall hat, soll er zum Arzt gehen, wenn nicht, selbst Schuld. Wenn der Lehrer meint jemanden 5 Minuten vor Schluss, der nicht gleich platzt, mal bis zum Stundenende warten zu lassen kann das auch durchaus zumutbar und angemessen sein.
4. Folter? Wo ist denn hier der Vorsatz oder die Absicht? Das gleiche kann man auch bei den anderen Gründen anführen - und nicht umsonst hat der zukünftige Kollege hier angeführt können und nicht liegt vor.

Denn hier würde ich mal stark bezweifeln dass das auf Folter oder Beleidigung usw. hinausläuft, da braucht man schon einen sehr der Anklage zugeneigten Richter um soetwas durchzusetzen.

Denn solang man nicht sagt dass man dringend muss und es nicht mehr halten kann und dann der Lehrer sagt: "Nein" gibt`s im Grunde keinen Anlass hier auf Nötigung, Folter, usw. zu spekulieren.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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