Können Grundrechte bzw. Menschenrechte ungültig werden?

vom 06.05.2008, 18:52 Uhr

Hallo,
können Grund oder Menschenrechte in Staatlichen Einrichtungen wie z.B. einer Schule durch die Hausordnung ungültig werden? Also wenn die Hausordnung dem Recht widerspricht? Oder sind solche Rechte generell immer Gültig egal was die Einrichtung sagt? Es geht hierbei um Deutschland.

MfG Emrah

(PS: Hoffentlich habe ich jetzt alles richtig formuliert)

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» emraharican » Beiträge: 529 » Talkpoints: 15,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Die Grundrechte hat jeder und werden auch nicht entzogen, der Name sagt ja schon das jeder sie hat ^^

» kylf » Beiträge: 158 » Talkpoints: 3,08 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Guten Abend

Da kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen. Der Name sagt es eigentlich schon. Und auch bei dem bösesten Buben den es gibt bleibt das auch so. Man kann seine Grundrechte nicht verwirken. Und dürfen von niemandem versagt werden, egal in welcher Situation, und egal mit welcher Vorgeschichte.

viele Grüße von mir

» oogiftzwergoo » Beiträge: 157 » Talkpoints: -0,10 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo zusammen,

ich bin politisch nicht sehr bewandert, aber soweit ich weiß, sind die Menschenrechte von den United Nations verfasst worden und sind sozusagen ein unverbindliches Angebot an alle Länder dieser Erde. Deutschland hat sie angenommen und in den Grundrechten verankert. Dadurch hat sie jeder deutsche Staatsbürger und können nicht durch zum Beispiel den Direktor eurer Schule ausser Kraft gesetzt werden.

Geht es um einen konkreten Fall?

Liebe Grüße,
spaxl

» spaxl » Beiträge: 1044 » Talkpoints: 10,25 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ja,
ich versuche es richtig zu formulieren. Also es geht darum, da wir in der Schule nicht während des Unterrichtes auf die Toilette dürfen. Ausführliches darf ich es nicht machen da der Beitrag sonst gelöscht wird :D . Nach dem Artikel eines Anwaltes verstößt dies gegen Menschenrechte.

MfG Emrah

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» emraharican » Beiträge: 529 » Talkpoints: 15,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallo emraharican!

Ich kann da nur sagen, dass man auch bei der Arbeit nicht einfach immer zur Toilette gehen kann, wenn man zum Beispiel an der Maschine steht und nichts mehr läuft, wenn man einfach zur Toilette geht. Da muss man auch auf die Pausen wartenund ich denke persönlich, dass man den Toilettengang in der Shcule auch auf die Pausen beschränken kann, wenn man nicht gerade krank ist. Und wenn man krank ist, dann sollte man nach Hause gehen.

In der Schule hat man alle 90 Minuten Pause und auch zwischen den Stunden noch eine 5 MinutenPause. Wenn also jeder auf die Toilette gehen würde, wenn Unterricht ist, dann würde das viel stören. Und es gibt ausserhalb des Grundrechts auch Hausordnungen sein, die eingehalten werden sollten.

Ich kann also deinen Dirketor der Schule verstehen und ich glaube nicht, dass du rechtlich daran was ändern kannst. Hausrecht ist Hausrecht und man kann das auch mit Hausrecht in deiner Wohnung vergleichen. Wenn überall Rauchen erlaubt ist, brauchst du es in deiner Wohnung nicht erlauben Es ist dein Recht, die Hausordnung aufzustellen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo zusammen,

also ich kann dir nur sagen, dass das bei uns auch meistens so ist und ich denke, dass du dich damit abfinden musst. Bei uns an der Schule haben wir 2x45Minuten Unterricht zwischen des Pausen von jeweils fünf Minuten. Man kann sich das Ganze sehr gut einteilen, ohne dass man auf die Toilette gehen muss. Wenn du das nicht schaffst, bist du entweder noch nicht erwachsen genug, was aber aus deiner Schreibweise eigentlich nicht hervor geht, oder du leidest an einer Krankheit wie Blasenschwäche.

Wie mein Vorredner schon schreibt, darf man nicht überall auf die Toilette gehen, während man gerade beschäftigt ist. Sei es die Arbeit oder der Unterricht.

Ich glaube ebenfalls nicht, dass dein Anwalt viel erreichen kann und würde es eher nicht drauf ankommen lassen, sondern mir die Zeit besser einteilen oder mich mal untersuchen lassen. Wir kommen an unserer Schule mit dieser Regelung ganz gut über die Runden. Aber wenn ihr wirklich dringendst müsst, dann glaube ich nicht, dass euch der Lehrer nicht gehen lässt. Falls doch, wäre es vielleicht doch an der Zeit mal was zu ändern. Aber nicht gleich rechtlich. Vielleicht tuts auch ein nettes gespräch mit dem Direktor.

Liebe Grüße,
spaxl

» spaxl » Beiträge: 1044 » Talkpoints: 10,25 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Mal angenommen, dass eine Person aus unserer Schule den Stuhlgang einer anderen Person verweigert hat. Diese andere Person hätte dann Gesundheitliche Probleme.
Ist das dann immer noch in Ordnung?

MfG Emrah

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» emraharican » Beiträge: 529 » Talkpoints: 15,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge


spaxl hat geschrieben:Aber wenn ihr wirklich dringendst müsst, dann glaube ich nicht, dass euch der Lehrer nicht gehen lässt. Falls doch, wäre es vielleicht doch an der Zeit mal was zu ändern. Aber nicht gleich rechtlich. Vielleicht tuts auch ein nettes gespräch mit dem Direktor.


Hallo emraharican,

ich hoffe du fühlst dich nicht angegriffen. Ich habe oben schon geschreiben, dass man normalerweise bei "dringenden Fällen" darf. Falls das aber so ist, dass nicht mal da jemand gehen darf wäre es wohl doch besser, wenn ihr mal mit dem Vorgesetzten des Lehrers, also dem Direktor, redet. Falls das nichts bringt, abwarten ob es nochmal vorkommt, und vielleicht doch mal rechtlich was unternehmen. Ob dass dann allerdings mit den Menschenrechten zu tun hat weiß ich nicht. Auch bin ich mir noch nicht im Klaren darüber, ob die entsprechende Person nicht schon in der Pause gemerkt haben müsste, dass sie "muss". Ein normaler Mensch zumindest erkennt schon vorher, dass es "bald soweit ist".

Liebe Grüße,
spaxl

» spaxl » Beiträge: 1044 » Talkpoints: 10,25 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo
Ist es denn ein Grundrecht imemr auf die Toilette gehen zu dürfen? Dann müsste ja an jeder Straßenecke eine öffentliche Toilette stehen. Wo bitte schön ist dieses Grundrecht verankert? Ich habe es noch nie irgendwo lesen können.

Ich finde es aus der Sicht der Lerer schon störend, wenn 25 Schüler alle naselang die Toilette während des Unterrichts besuchen. Dafür sind definitiv die Pausen da und da hat es nichts mit dem Schutz des Menschen zu tun, wenn der Lehrer es nicht duldet, wenn man während des Unterrichts geht. Ab einem gewissen Alter sollte man schon etwas aushalten können und die Pausen zum Toilettengang nutzen. Ich kann mir nciht vorstellen, dass es ein Grundrecht ist, jederzeit zur Toilette gehen zu dürfen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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