Wie viel Unterhalt bekommt man pro Kind?

vom 09.08.2007, 11:54 Uhr

Bei einer Scheidung, wie viel Unterhalt muss dann pro Kind von dem Ehepartner gezahlt werden, bei dem das Kind nicht wohnt bzw. von dem bezahlt werden, der ein Einkommen hat? Und wenn jetzt Vater und Mutter arbeitslos sind, also beide kein Einkommen haben, wer bezahlt dann den Unterhalt? Das Amt? Und wie hoch ist der dann monatlich?

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» Mücke » Beiträge: 60 » Talkpoints: 0,14 »



Dazu kann dir leider nur ein Anwalt was sagen, hier wird dir dazu keiner eine Antwort geben können. Der Unterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, denn es kommt auf das einkommen des ehemaligen Partners drauf an, welche sonstige Daten noch mit dazu kommen kann ich dir leider nicht sagen, daher einen Anwalt der auf Familienstreit spezialisiert ist kontaktieren. Außerdem kommt es auch noch auf das alter des Kindes an, wie viel Kinder, wie viel die Mutter verdient, etc.

Bei Hartz4 wirst du schlechte Karten haben, dann gibt es keinen unterhalt, da dieser Betrag das Existenzminimum ist. Außerdem, was viele nicht wissen, auch das Kindergeld wird unter beiden Partnern geteilt, auch wenn die Kinder bei der Mutter leben! ich Weiß das ist nicht gerecht, aber es ist so.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Ich kann dir noch soviel dazu sagen, dass wenn Mutter oder Vater (je nachdem) den unterhalt nicht bezahlen können, dann zahlt das Jugendamt bis ich glaube zum 12. oder 14. Lebensjahr den unterhalt. allerdings holt es sich das dann vom jeweiligen Unterhaltszahler zurück. das gilt übrigens auch rückwirkend. Also wenn dein Kind jetzt 10 Jahre alt ist und dein Partner oder ex Partner seit meinetwegen 3 Jahren nicht gezahlt hat, dann bezahlt das Jugendamt das rückwirkend.

Allerdings kommt es ja auch drauf an, was man für ein Verhältnis zum ex Partner hat, denn wenn das gut ist und bleiben soll, ich weiß nicht ob der Gang zum Jugendamt da Sinn macht. aber meistens wenn so etwas in Erwägung gezogen wird, versteht man sich ja eh nicht mehr. :)

» kampfkruemel » Beiträge: 10 » Talkpoints: -0,02 »



Der Partner, bei dem das gemeinsame Kind lebt, erfüllt seine Unterhaltspflicht durch die Erziehung und die Pflege des Kindes. Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig. Die Höhe des Barunterhalts berechnet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. Zum 01.01.2008 trat das neue Unterhaltsrecht in Kraft, damit ist auch die Zweiteilung in Ost und West aufgehoben. Zumindest beim Kindesunterhalt ist die Einheit vollzogen. Hier findet man eine gute und vor allen Dingen aktuelle Übersicht samt Erklärung.

Zwar haben Unterhaltspflichtige arbeitslose Elternteile wenig Geld, doch dass darf nicht zu Lasten der Kinder (und damit eventuell der Staatskasse) gelten. Der Elternteil muss viel tun und dies auch nachweisen können (!), um wirklich zeitweise aus der Unterhaltspflicht zu kommen.

In so einem Fall (also kein Unterhalt zu bekommen) kann dann der Elternteil, bei dem das Kind lebt Unterhaltsvorschub beantragen. Meist ist dafür das Jugendamt zuständig. Dieser Vorschuss wird aber nur 6 Jahre und bis zum 12. Lebensjahr gezahlt. In allen anderen Fällen bleibt noch das Sozialgeld oder ALG 2.

Bei Problemen muss man nicht gleich zum Anwalt gehen. Auch in Unterhaltsfragen ist das Jugendamt zunächst der richtige Ansprechpartner. Auch hier kann nämlich der Unterhalt berechnet und ein Titel erwirkt werden.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



:) Aufmerksam verfolge ich nun diese Informationen und freue mich, dass es Menschen gibt, die sich auskennen.

Doch ich muss aus Erfahrung sagen, dass das Jugendamt nicht immer rechtens entscheidet, sondern nach Wohlwollen. Normalerweise ist das Jugendamt eine unterstützende Institution, die in schwierigen Fällen helfen kann und soll. Doch wenn man Unterhaltspflichtig ist, sollte man ein Auge auf die Berechnung haben. Denn nicht selten, lebt der Unterhaltspflichtige sonst unter seinem Selbstbehalt. Es werden nicht alle Punkte berücksichtigt, die man einbringen kann.

Und interessanterweise stellte ich erst kürzlich fest, das trotz eines bei Gericht geschlossenen Vergleiches (Zahlen, Daten, Fakten) das Jugendamt sich gerne über Gerichte hinwegsetzt und den Unterhalt auf ihre Wünsche wieder erhöht. Die Kindesmutter, bekommt trotz zugestimmten Vergleich (Gericht) den Vorschuss und wir müssen die Differenz zwischen errechneten Unterhalt und Vorschuss wieder zurück zahlen. Und sind somit wieder beim alten Satz! Ist das Gerechtigkeit?

» Ute » Beiträge: 3 » Talkpoints: 1,50 »


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