Wird Frühstarterrente vor 65 Jahre bei Tod ausbezahlt?
Das aktuelle Thema "Frühstarterrente" veranlasste mich zur weiterer Recherche. Auf der offiziellen Seite der Bundesregierung finde ich keinen ausführlichen Hinweis darauf, ob von Eltern und Großeltern zusätzlich eingezahlte Beträge bei Unfalltod oder, allgemein formuliert, Nichterreichen des Auszahlungstermins mit frühestens 65 Lebensjahren wieder zurückgefordert werden können, oder ob diese Beträge dann stillschweigend dem Fiskus übereignet werden.
Frage an die Forenteilnehmer, die sich mit der Materie besser auskennen, stimmt meine Annahme? Und wenn Ihr den jungen Leuten etwas Gutes tun wolltet, würdet Ihr auch Geld einzahlen oder es nur bei den vom Staat übernommenen Einzahlungen belassen.
In der Tagesschau war von einer Rendite bis zu 6% die Rede. Diese Höhe halte ich für reichlich optimistisch. Es sollte auch mehr auf die bei Kapitalgeschäften stets vorhandene Volatilität und Fluktuation hingewiesen werden.
Meint Ihr, dass die Informationspolitik der Regierung hier ausreichend ist oder noch weiter ins Detail gehen müsste?
Der Informationsfluss ist, wie ja eigentlich schon zu erwarten bei Reformen, sehr mau. Details zu Fakten wie Vererbung, Pfändungsschutz, Inflationsrisiko usw. usf. darf man sich dann natürlich gerne selbst erarbeiten.
Deine Befürchtung allerdings, dass die eingezahlten Beträge von Eltern oder Großeltern im Falle eines unerwarteten Todesfalles an den Fiskus gehen, ist unbegründet. Die sog. Frühstartrente läuft auf den Namen des Kindes und sollte dieses versterben, dann greift das gültige Erbrecht. Das von den Eltern oder Großeltern eingezahlte Kapital und die erwirtschafteten Gewinne sind ganz normaler Nachlass und gehen somit an die gesetzlichen Erben (Eltern/Geschwister). Verstirbt das Kind vor dem 18. Lebensjahr, müssen nur die staatlichen Zuschüsse - also 10 Euro monatlich - zurückgezahlt werden. Gleiches gilt, wenn der Erbe im Erwachsenenalter nicht der eigene Ehepartner ist (kann das Depot übernehmen), sondern zum Beispiel die Eltern oder Kinder des Verstorbenen.
Ob man den staatlichen Sockelbetrag selbst noch aufstocken möchte, muss jeder für sich selbst abwägen. Diese besonders lange Laufzeit von fast 60 Jahren bringt schon einen guten Zinseffekt und die Erträge sind in der Ansparphase ja auch steuerfrei. Allerdings muss man sich halt auch bewusst darüber sein, dass dieses Geld dann möglichst nicht "angegriffen" werden sollte. Wenn man dem Kind lieber mehr Flexibilität geben möchte, später mal auf das Geld zuzugreifen, dann legt man da meiner Meinung nach für zusätzliche Sparraten lieber ein Juniordepot an - z.B. mit ETFs.
Deine Kritik an den kommunizierten 6 % bis 7 % Rendite ist verständlich. Bei diesem langen Anlagezeitraum würde ich sie allerdings nicht unbedingt als komplett übertrieben bezeichnen. Eine Garantie gibt es dafür aber halt trotzdem nicht, sind ja auch von der Regierung nur Zahlen aus einer aktuellen Hochrechnung. So Werte wie die Inflation, Kaufkraftentwicklung, mögliche Markteinbrüche etc. kann man da ja nur bedingt berücksichtigen.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Ist Neutralität überhaupt möglich? 2256mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Fugasi · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Alltägliches
- Ist Neutralität überhaupt möglich?
- Neuauflage: Parkplatz-Krieg in der Stadt? 168mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Fugasi · Letzter Beitrag von EngelmitHerz
Forum: Auto & Motorrad
- Neuauflage: Parkplatz-Krieg in der Stadt?
