Wird Frühstarterrente vor 65 Jahre bei Tod ausbezahlt?

vom 17.10.2026, 10:38 Uhr

Das aktuelle Thema "Frühstarterrente" veranlasste mich zur weiterer Recherche. Auf der offiziellen Seite der Bundesregierung finde ich keinen ausführlichen Hinweis darauf, ob von Eltern und Großeltern zusätzlich eingezahlte Beträge bei Unfalltod oder, allgemein formuliert, Nichterreichen des Auszahlungstermins mit frühestens 65 Lebensjahren wieder zurückgefordert werden können, oder ob diese Beträge dann stillschweigend dem Fiskus übereignet werden.

Frage an die Forenteilnehmer, die sich mit der Materie besser auskennen, stimmt meine Annahme? Und wenn Ihr den jungen Leuten etwas Gutes tun wolltet, würdet Ihr auch Geld einzahlen oder es nur bei den vom Staat übernommenen Einzahlungen belassen.

In der Tagesschau war von einer Rendite bis zu 6% die Rede. Diese Höhe halte ich für reichlich optimistisch. Es sollte auch mehr auf die bei Kapitalgeschäften stets vorhandene Volatilität und Fluktuation hingewiesen werden.
Meint Ihr, dass die Informationspolitik der Regierung hier ausreichend ist oder noch weiter ins Detail gehen müsste?

» Gorgen_ » Beiträge: 1263 » Talkpoints: 63,12 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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