Kann man einen Rentenantrag auch wieder zurückziehen?
Mal angenommen, man hat bereits einen Rentenantrag bei der Rentenversicherung gestellt, kann man den dann eigentlich auch jederzeit, also noch vor Rentenbeginn, auch wieder zurückziehen oder ist dieser dann endgültig? Wenn es geht, gelten dann dafür bestimmte Voraussetzungen oder Fristen oder sollte man noch etwas anderes auch beachten?
Wenn noch kein Geld von der Rentenkasse angekommen ist, reicht ein ausgefülltes, entsprechendes Antragsformular. Die anderen Bedingungen zur Rücknahme eines Antrages kann man leicht im Internet nachlesen, so dass sich eine ausführliche Beschreibung hier erübrigt.
Mich macht nur diese Frage neugierig, wieso jemand einen einmal gestellten Rentenantrag zurückziehen möchte. Ich gehe von der Vorstellung aus, dass irgendwann Otto-Normalverbraucher vom Arbeitgeber ein schönes Schreiben bekommt, dass das Arbeitsverhältnis bei Erreichen der Altersgrenze beendet ist, ohne, dass es des Ausspruches einer Kündigung bedürfe.
Man hat aber mindestens ein halbes Jahr vorher schon von der Rentenanstalt einen Wust an Formularen zugeschickt bekommen, vielleicht sogar schon ein Formular zur Beantragung von Grundsicherung. Sind nicht alle Nachfragen zufriedenstellend beantwortet worden, gibt es keine Rentenzahlung.
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