Nachbarstochter als Babysitter bei Minijobzentrale anmelden

vom 22.10.2023, 23:50 Uhr

Familie A. besteht aus Vater, Mutter und zwei Kleinkindern. Ab und an müssen die Eltern Abends dienstliche Termine wahr nehmen. Leider passiert es auch mal, dass beide Eltern zeitgleich Termine haben, die sich auch nicht verschieben lassen.

Nun konnten Familie A. die sechzehnjährige Nachbarstochter als Babysitter gewinnen. Die Kinder und die Nachbarstochter verstehen sich prächtig und das Mädchen, welches die zehnte Klasse eines Gymnasiums besucht, ist natürlich froh über die regelmäßige Finanzspritze.

Herr und Frau A. überlegen aber nun, ob sie das Mädchen über die Minijobzentrale anmelden müssten? Immerhin ist das eine regelmäßige Tätigkeit. Oder zählt das noch unter Nachbarschaftshilfe und muss deshalb nicht angemeldet werden?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Der Gesetzgeber hat Grenzen gesetzt, aber nicht so extrem scharf. hier Was im obigen Beitrag widersprüchlich erscheint, sind die Formulierungen:

Fugasi hat geschrieben:Ab und an müssen die Eltern Abends dienstliche Termine wahr nehmen. Leider passiert es auch mal, dass beide Eltern zeitgleich Termine haben, die sich auch nicht verschieben lassen.

Das deutet auf gelegentliche Tätigkeit als Kleinkindaufpasserin hin. Warum erscheint dann weiter unten:

Fugasi hat geschrieben:Immerhin ist das eine regelmäßige Tätigkeit.

In dem vorliegenden Fall würde ich einfach einmal bei den Behörden anfragen, wie die das sehen. Ich könnte mir ausmalen, dass es einmal auf die Höhe des Verdienstes ankäme, auf die Tatsache, ob nicht noch eine andere "Neben"-tätigkeit ausgeübt wird, ob der Zuverdienst eventuell sogar von der "Familienstütze" abgezogen wird und so weiter.

» Gorgen_ » Beiträge: 1067 » Talkpoints: 376,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Regelmäßig, also durchaus wiederkehrend bei Bedarf, zu einem festen Stundenlohn, was auf eine Gewinnerzielungsabsicht hingedeutet, ist es ein meldepflichtiger Minijob. Schaut der Teenager ab und zu aus Freundlichkeit nach dem Nachwuchs und bekommt aus Dankbarkeit der Eltern einen Geldschein in die Hand gedrückt ist es Nachbarschaftshilfe.

Und weil Gorgen wieder alle Themen vermischt: Auch Einkommen aus Nachbarschaftshilfe, das keinen Minijob begründet, ist Einkommen, das das Jobcenter interessiert. Aber von über 80 Millionen Einwohnern beziehen weniger als sechs Millionen Bürgergeld. So interessant ist das also für die meisten Haushalte nicht. Und wie viele Nebentätigkeiten soll denn ein Teenager mit Schulpflicht haben?

» cooper75 » Beiträge: 13336 » Talkpoints: 500,20 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



cooper75 hat geschrieben:Und wie viele Nebentätigkeiten soll denn ein Teenager mit Schulpflicht haben?

Nun ja, Zeitung austragen zum Beispiel. Für die Morgenzeitung vor dem Unterricht, für die Abendzeitung nach den nachmittäglichen Hausaufgaben, für das Bonifatiusblatt sogar Leute aus dem Bett klingeln.

cooper75 hat geschrieben:Auch Einkommen aus Nachbarschaftshilfe, das keinen Minijob begründet, ist Einkommen, das das Jobcenter interessiert.

Das wollte ich hören. Glaube eher, dass die Höhe des "Entgeltes" für das gelegentliche, nachbarschaftliche Kleinkindumsorgen entscheidend ist. So im Bereich um 20 Euro pro Abend wird wohl den Ermessensspielraum nicht sprengen. Wer anderer Meinung ist, möge mich dies bitte wissen lassen.

Es ist durchaus ein persönlicher Gewinn, sich hier im Forum austauschen zu können. Ohne Widerspruch wird jedoch aller Wahrscheinlichkeit die folgende Formulierung bleiben: Dass die Sozialgesetzgebung ein Minenfeld darstellt, so dass Leute mit voreilendem Gehorsam bloß nichts falsch machen wollen, indem sie nicht vergessen sollen, "Nebeneinkünfte" zu deklarieren. Dafür ist dieser Beitrag wieder einmal ein Paradebeispiel.

Ich sehe aber das Thema "Versicherungsschutz" hier noch nicht angesprochen. Soweit mir bekannt ist, wird die Reinigungshilfe, jahrzehntelang ohne Diskriminierungsansinnen als "Putzfrau" bezeichnet, doch hauptsächlich wegen der Versicherungsfragen bei der Jobzentrale angemeldet.

Um auf diesen konkreten Fall hier anzuwenden: Bricht sich nun eine Kleinkindbetreuerin beim Windelwickeln den Arm, wie sieht das unfallversicherungsmäßig aus? Reines Privatvergnügen?

» Gorgen_ » Beiträge: 1067 » Talkpoints: 376,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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