Probleme mit den Behörden, wenn Name des Kindes zu kurz?

vom 30.01.2019, 10:01 Uhr

Ein Bekannter von mir ist im letzten Jahr Vater geworden. Als es darum ging, dass er die Geburt seines Kindes anmeldet, ist er vorgewarnt worden. Angeblich würden die Behörden Probleme bereiten, wenn das Kind einen zu kurzen Vornamen in Kombination mit einem kurzen Nachnamen hat. Sein Kind hat einen sehr kurzen Namen. Der Vorname umfasst drei Buchstaben und der Nachname ebenfalls. Ein zweiter Vorname existiert bei dem Kind nicht. Er hatte sich also schon auf Widerstand eingestellt, was aber nicht der Fall gewesen ist.

Da ich einen deutlich längeren Namen habe als 3 Buchstaben, kann ich da natürlich nicht mitreden. Wie ist das in eurer Region? Gibt es da Probleme bei den Behörden, wenn der Name des Kindes viel zu kurz ist? Warum stellen sich manche Behörden da scheinbar so quer? Welche Probleme kann es haben, wenn das Kind einen zu kurzen Namen bekommt? Könnt ihr die Reaktion mancher Behörden da nachvollziehen?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Also das Kind einer Freundin hat auch nur drei Buchstaben und der Nachname hatte zwar zwei Silben war aber auch nicht lang. Es gab hier keine Probleme. Unser Standesamt scheint hier tolerant zu sein.

Beim Namensrecht ist es bei uns so, dass das Geschlecht identifiziert werden muss. Wenn jetzt das Kind nur L heißt oder Li kann man in unseren Breitengraden nichts damit anfangen. In asiatischen Ländern wiederum dürfte das Mi, Li, Kim etc. normal sein. Es kommt also darauf an wo man zum Standesamt geht. Aber laut dem Namensrecht sind diese kurzen Namen auch bei uns möglich sie müssen halt irgendwo gebräuchlich sein. Notfalls muss man dies nachweisen.

» TinaPe » Beiträge: 451 » Talkpoints: 13,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es gibt doch viele gebräuchliche Vornamen mit drei Buchstaben, wie zum Beispiel Ann, Mia, Tim, Tom, Max und Hunderte andere. Und die Wahl des Vornamens ist nicht vom Nachnamen abhängig. Soweit ich weiß, muss das Geschlecht auch nicht mehr durch einen zweiten Vornamen eindeutig sein. Man kann sein Kind also durchaus auch Kim nennen, wenn es ein Junge ist und keinen weiteren Vornamen wählen.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Von dem von dir beschriebenen Problem habe ich bisher noch nichts mitbekommen. Ich kenne ein Kind im Bekanntenkreis, welches in den letzten Jahren geboren wurde, welches einen Vornamen mit drei Buchstaben und einen Nachnamen mit vier Buchstaben hat. Da habe ich nicht mitbekommen, dass es irgendwelche Probleme gegeben hätte mit dem Standesamt. Da das Kind nun auch schon mehr als ein Jahr so heißt, scheint es auch durchgegangen zu sein.

Ich kann mir nur vorstellen, dass der Vorname, sollte er kurz sein, eindeutig sein muss. Gerade in Verbindung mit einem kurzen Nachnamen. Damit man da auch eindeutige Zuordnungen treffen kann. Im asiatischen Raum sin kurze Namen ja durchaus bekannt. Von daher kann ich mir jetzt keine besonders darauf zurückzuführende Nachteile vorstellen.

» BlaireJean » Beiträge: 129 » Talkpoints: 2,08 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es gibt sehr viele beliebte Kindernamen, die sehr kurz sind. Zum Beispiel Mia, Leo, Tom, Tim, Ina und so weiter. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dazu immer einen langen Nachnamen geben muss. Das würde gar keinen Sinn ergeben und klingt für mich auch nicht schlüssig. Ich weiß durchaus es gibt Vornamen, die man so in irgendeiner Kombination nicht nehmen kann, aber das weiß man auch, weil es da um Quatschnamen geht. Ansonsten kann ich mir aber nicht vorstellen, dass sich die Behörde da so einmischt und der Kombination kurzer Vorname und kurzer Nachname. Wir haben einen recht langen Nachnamen und so kann ich da auch leider keine eigenen Erfahrungen mitteilen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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