Familienversicherung auch mit Ausnahmen möglich?

vom 26.02.2023, 21:23 Uhr

Eine Bekannte von mir erhält noch eine gewisse Restleistung durch das hiesige Job Center, weil ihr Partner eben auch entsprechend ein Einkommen mit in die Beziehung bringt. Leider sind ihre Bemühungen auf der Suche nach einem Job derzeit wenig ertragreich, sodass sie zumindest über einen Minijob nachgedacht hat.

Allerdings mussten beide natürlich zügig feststellen, dass die Bekannte dann nicht mehr krankenversichert ist, aber auch die Restleistung vom Job Center wegfallen würde. Und bis zu 175 Euro pro Monat für ihre Krankenversicherung, das kann sie mit einem Minijob nicht aufbringen, sodass sie in der Zwickmühle stecken.

Nun dachte der Mann, dass man dann ja über eine Familienversicherung nachdenken könne, weil man ja auch seit zig Jahren zusammen wohnt und eben ein Paar ist. Leider wurden sie bei Rückfragen an die Krankenkasse enttäuscht, die eine solche Familienversicherung in jener Konstellation nicht zustimmen würde.

Gesagt wurde im Klartext, dass sie entweder verheiratet sein müssen, also als heterosexuelles Paar oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben müssten, wenn es sich um homosexuelle Paare handelt. Da beide nicht verheiratet sind, schließt sich somit die Familienversicherung trotz Jahrzehnte langer Beziehung aus.

Nun stellt sich die Frage, ob es da nicht irgendwelche mir und uns unbekannten Ausnahmeregelungen gibt, damit meine Bekannte einen Minijob annehmen kann, aus dem Job Center fällt und dennoch krankenversichert ist? Oder ist es wirklich so, dass sie verheiratet sein muss, um in den Genuss einer Familienversicherung zu gelangen? Welche Möglichkeiten kennt Ihr?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich finde das ja immer niedlich. Keine Verantwortung füreinander übernehmen, aber die Vorteile eines Ehepaares haben wollen. Und nein, bei gleichgeschlechtlichen Paaren reicht auch keine eheähnliche Gemeinschaft. Die müssen auch heiraten oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft eingehen, um von der Familienversicherung zu profitieren.

Ja, das Jobcenter sieht zusammenlebende Paare als Bedarfsgemeinschaft an, aber das begründet keinen Anspruch auf eine Familienversicherung. Schließlich können die beiden sich sofort trennen und schulden sich weder Unterhalt noch Rentenansprüche. Warum sollten sie von Erleichterungen profitieren, wenn sie keine Verpflichtungen eingehen?

Es bleibt halt nur, entweder den Minijob auszuüben und sich freiwillig zu versichern, einen Midijob mit vergünstigten Sozialversicherungsbeiträgen zu suchen, zu heiraten oder weiter unterstützende Sozialleistungen zu beziehen. Es wird niemand zu einer bestimmten Lösung gezwungen.

» cooper75 » Beiträge: 13376 » Talkpoints: 509,41 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Vielleicht sollte mal nachgerechnet werden, ob nicht der Minijob mit freiwilliger Krankenversicherung die bessere Lösung ist. Wenn sie nur eine Restleistung vom Jobcenter bekommt, könnte sie am Ende mehr Geld in der Tasche haben, wenn sie den Minijob annimmt und ihre Krankenversicherung selbst zahlt. Da sie auch bei einem Minijob nicht so viele Stunden arbeitet, könnte man vielleicht auch einen zweiten Minijob annehmen.

Ansonsten sehe ich das wie cooper75, dass man zwar gerne die Vorteile einer Beziehung genießen will, aber die eventuellen Nachteile dann nicht. Wobei ja aktuell eine Heirat auch noch Steuervorteile bringen würde.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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