Wie ist der Ablauf bei Einspruchs-und Zustimmungsgesetzen?
Wir behandeln in der Schule momentan die Gesetzgebung des Bundes. Beim Lernen für die Klausur ist mir nun aufgefallen, dass ich mir zu wenige Notizen bei den Themen Einspruchs- und Zustimmungsgesetze des Bundesrates gemacht habe und im Internet finde ich auch keine Erklärung, die mir weiterhilft.
Laut meinen Notizen ist der Ablauf bei Einspruchs- und Zustimmungsgesetzen gleich. Allerdings kann das ja nicht sein, weil man dann überhaupt nicht zwischen beiden unterscheiden müsste. Wie ist der Ablauf, wenn der Bundesrat bei Einspruchsgesetzen das Gesetz ablehnt und wie ist der Ablauf bei Zustimmungsgesetzen?
Deine Hausarbeit ist schon längst abgegeben bzw. die Klausur längst geschrieben, aber der Vollständigkeit halber noch die kurze Erklärung. Beim Zustimmungsgesetz kann der Bundesrat den Bundestag durch sein Veto überstimmen, er kann also seine Zustimmung verweigern. Wollen Rat und Tag noch zusammenkommen, damit ein neues Gesetz verabschiedet werden kann, müssen sie sich zwingend einigen.
Beim Einspruchsgesetz kann der Bundesrat zwar initial dagegen stimmen, der Bundesrat ist dem gegenüber aber nicht gebunden, das anzuerkennen, wenn er in einem nächsten Schritt mit einer absoluten Mehrheit den Rat überstimmt.
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