Wann muss die Abrechnung der Betriebskosten vorliegen?
vom 13.03.2021, 23:50 Uhr
Wenn Menschen eine Wohnung anmieten oder sich ein Haus gekauft haben, fallen jeden Monat oder quartalsweise auch Betriebskosten an, welche als Abschläge bezahlt werden müssen. Einmal im Jahr muss vom Versorger oder Vermieter eine Betriebskostenabrechnung erstellt werden. Doch bis wann muss sie dem Mieter vorgelegt werden, welche Fristen müssen die jeweiligen Versorger und Vermieter hierbei zwingend einhalten?
Ich kenne das nur so, dass diese spätestens im Februar des folgenden Jahres vorliegen muss, unter Umständen auch schon eher. Je nach Vermieter oder Wohnungsgesellschaft erfolgen Abrechnungen schon viel eher, Mitte Dezember, spätestens zum Ende eines jeden Jahres. Ganz wenige rechnen schon in der Mitte des Jahres ab.
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