Wann muss die Abrechnung der Betriebskosten vorliegen?
vom 13.03.2021, 22:50 Uhr
• Seite 1 von 1
Wenn Menschen eine Wohnung anmieten oder sich ein Haus gekauft haben, fallen jeden Monat oder quartalsweise auch Betriebskosten an, welche als Abschläge bezahlt werden müssen. Einmal im Jahr muss vom Versorger oder Vermieter eine Betriebskostenabrechnung erstellt werden. Doch bis wann muss sie dem Mieter vorgelegt werden, welche Fristen müssen die jeweiligen Versorger und Vermieter hierbei zwingend einhalten?
Ich kenne das nur so, dass diese spätestens im Februar des folgenden Jahres vorliegen muss, unter Umständen auch schon eher. Je nach Vermieter oder Wohnungsgesellschaft erfolgen Abrechnungen schon viel eher, Mitte Dezember, spätestens zum Ende eines jeden Jahres. Ganz wenige rechnen schon in der Mitte des Jahres ab.
• Seite 1 von 1
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Sich für die Ausmaße seiner Sammlungen schämen müssen? 1092mal aufgerufen · 11 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Alltägliches
- Sich für die Ausmaße seiner Sammlungen schämen müssen?
- Junge Generation kennt deutsche Wörter nicht mehr 4013mal aufgerufen · 18 Antworten · Autor: anlupa · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Alltägliches
- Junge Generation kennt deutsche Wörter nicht mehr
- Ungerechte / ungleiche Freundschaft 2142mal aufgerufen · 6 Antworten · Autor: merlinda · Letzter Beitrag von Hufeisen
Forum: Alltägliches
- Ungerechte / ungleiche Freundschaft
- Welche Luxusprobleme ärgern euch regelmäßig? 830mal aufgerufen · 6 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von Hufeisen
Forum: Alltägliches
- Welche Luxusprobleme ärgern euch regelmäßig?
- Andere Menschen für ihre Vergangenheit verurteilen? 2320mal aufgerufen · 9 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von Hufeisen
Forum: Alltägliches
- Andere Menschen für ihre Vergangenheit verurteilen?
