Fremde Pakete auf Vollständigkeit überprüfen sinnvoll?

vom 23.01.2017, 07:04 Uhr

Meine Freundin hat versehentlich ein Paket an die Adresse ihrer Eltern schicken lassen, weil sie vergessen hat, die Adresse im Online-Shop nach ihrer Weihnachtsbestellung zu ändern. Nun ist das Paket bei ihren Eltern gelandet und wartet auf sie, was aber auch nicht so schlimm ist.

Ihre Eltern haben dann auch das Paket geöffnet, weil sie Angst hatten, dass die bestellte Ware vielleicht unvollständig oder teilweise defekt ist und meine Freundin das dann nicht mehr umtauschen kann, wenn sie eben soweit ist, das Paket abzuholen. Meine Freundin studiert noch und hat demnächst Klausurphase, sodass sie erst in einem Monat das Paket wird abholen können. Daher wäre es schon wichtig zu wissen, ob der Inhalt vollständig und in Ordnung ist, da man in der Regel nur in den ersten 14 Tagen eben umtauschen kann.

Die Eltern haben also das Paket geöffnet und haben aber festgestellt, dass sie nichts mit dem Inhalt anfangen können. Meine Freundin hat nämlich so ein neumodisches Fortbewegungsmittel für den Sommer bestellt, das einen bestimmten Namen hat, welchen ich aber vergessen habe. Das ist so neuartig, dass die Eltern das noch nie gesehen haben und überfordert sind. Würdet ihr fremde Pakete auf Vollständigkeit überprüfen oder haltet ihr das für nicht sinnvoll?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Im Fall deiner Freundin ist es ja durchaus sinnvoll, wenn die Eltern das Paket öffnen und zumindest mal schauen, ob der Inhalt denn defekt ist. Die Vollständigkeit kann man doch sicherlich mit Hilfe der Gebrauchsanweisung prüfen. Da sehe ich dann auch kein großes Problem, selbst wenn es sich um so ein neumodisches Ding handelt, von dem ihre Eltern keine Ahnung haben.

Wirklich fremd kann es ja auch nicht sein, denn immerhin handelt es sich ja um die Bestellung von der Tochter. Da ist es sicherlich noch etwas anderes, als wenn es vielleicht von einem Nachbarn ist. Ich würde jedoch auch immer zuerst Rücksprache halten und fragen, ob ich den Inhalt prüfen sollte bzw. das nur machen, wenn ich eben dazu aufgefordert würde. Ansonsten fände ich das doch sehr unpassend.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Ich muss sagen, dass ich das Paket ungeöffnet an meine Tochter schicken würde, damit sie selber schauen kann, ob alles richtig ist und ob sie was zurückschicken muss, Das ist doch das Einfachste und das Geld würde ich auf jeden Fall dafür ausgeben, damit meine Tochter das Paket auch schnell hat und in der Umtauschfrist auch umtauschen kann.

Öffnen würde ich das Paket nur, wenn ich den Auftrag des Empfängers hätte und dann würde ich auf jeden Fall das so öffnen, dass ich telefonisch genau sage, was drin ist. Also mit meiner Tochter "zusammen" auch wenn sie es nicht sehen kann,

Ich finde, dass man so ein Paket nicht öffnen muss um die Fristen einzuhalten und ein Paket mal eben in den Paketshop bringen sollte ja nun auch nicht zu viel sein, Öffnen würde ich es sehr ungern.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich finde es in so einer Situation schon sinnvoll, dass die Bestellung kontrolliert wird, damit es eben sichergestellt ist, dass alles da und auch in Ordnung ist. Natürlich ist es dann nicht so gut, wenn diejenigen, bei denen das Paket angekommen ist, gar nicht wissen, was alles darin enthalten sein muss und wie das aussieht.

Natürlich würde ich so etwas auch nur nach Rücksprache machen und nicht einfach so ein Paket öffnen, dessen Inhalt mir nicht gehört. In dem beschriebenen Fall hätte ich es dann vielleicht so gemacht, dass ich den Inhalt ausgepackt und fotografiert hätte. Die Fotos hätte ich der Tochter dann per E-Mail oder WhatsApp geschickt und das ist dann doch schon mal zumindest ein Anhaltspunkt, ob alles dabei ist.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Ich finde es kommt sehr darauf an, um wen es da geht. Wenn jetzt ein Bekannter das Paket zu mir schickt und mich bitten würde das zu öffnen, dann würde ich es machen, genauso bei einem Freund oder Verwandten. Allerdings würde ich dies nie ungefragt machen.

Auch kann es ja sein, dass man mal ein Paket für den Nachbarn bei sich abgegeben bekommt. Das würde ich dann auch nicht einfach öffnen. Wobei mir das auch generell noch nicht passiert ist. Heute kann man sich ja auch gut austauschen, ein Bild machen und so weiter, weswegen ich das auch nicht als großes Problem ansehen würde, wenn es doch mal passieren sollte.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich persönlich finde, dass es nicht in Ordnung ist fremde Pakete zu öffnen. Das ist für mich ein Eingriff in die Privatsphäre. Es hat den Anschein, dass die Eltern ihre Tochter nicht um Erlaubnis gefragt haben, bevor sie das Paket geöffnet haben, da sie vom Inhalt überrascht waren und nichts damit anfangen konnten. Sie hätten aber auf jeden Fall fragen sollen, so viel Zeit hatten sie.

Auch aus pädagogischer Sicht finde ich es fraglich ein fremdes Paket zu öffnen. Natürlich wollen die Eltern ihre Tochter vor finanziellen Schäden schützen, aber gleichzeitig erziehen sie ihre Tochter damit zur Unselbstständigkeit. Man lernt schließlich aus Erfahrung. Es wäre ausreichend gewesen, dass die Eltern ihre Tochter über die Ankunft des Paketes informiert hätten. Die Tochter ist alt genug und kann die Eltern bei Bedarf darum bitten das Paket zu überprüfen.

Ich weiß, dass meine Worte etwas streng klingen mögen, aber so meine ich das gar nicht. Mir ist bewusst, dass ich diesen Fall aus der Ferne nur teilweise beurteilen kann, da ich die Beteiligten nicht persönlich kenne. Ich möchte niemanden verletzen oder in ein schlechtes Licht stellen. Mein Anliegen ist es zum Nachdenken anzuregen und Selbstständigkeit zu fördern.

Rein rechtlich gesehen ist es übrigens bedenklich fremde Pakete zu öffnen. Falls das Paket eine Rechnung enthält, verletzt man das Briefgeheimnis und kann sich somit strafbar machen. Außerdem kann das Öffnen von fremden Paketen als Sachbeschädigung gewertet werden.

» kengi » Beiträge: 886 » Talkpoints: 17,93 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Es ist zwar richtig, dass hier nun die Eltern die Vollständigkeit prüfen, aber das ohne den Auftrag der Tochter zu machen, ist dann wieder grenzwertig. Seit meine Tochter selbst einen Personalausweis hat, werden die Pakete von der Oma auch darüber bei mir aus dem Shopbestand ausgebucht. Und da sind sie ungeöffnet. Selbst als das noch über mich laufen musste, wusste ich ja vorher von meiner Mutter, dass es eigentlich für meine Tochter ist, also blieb es ungeöffnet.

Ansonsten geht es eben auch die Eltern einfach nichts an, was die Tochter da bestellt hat. Stellt euch doch mal vor, es wäre ein Erotikshop gewesen, die ja auch mit sehr harmloser Absenderadresse versenden. Wenn die Eltern schon ein neues Fortbewegungsgerät nicht kennen und überfordert sind, dann wäre es bei einer solchen Bestellung ja ein totaler Schock.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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