Laut rülpsenden Mann zurecht mit Geldstrafe versehen?
vom 19.02.2016, 21:59 Uhr
Wenn das in Österreich als Anstandsverletzung ein Straftatbestand ist, dann ist das doch in Ordnung. Es war wahrscheinlich auch kein Versehen, sonst wäre der Mann nicht angezeigt worden, sondern eine Provokation. In Deutschland gibt es, soweit ich weiß, keinen Straftatbestand Anstandsverletzung. Bei uns würde dieses Verhalten, falls es provokativ gegen die Polizisten erfolgte, wahrscheinlich unter Beleidigung oder grob ungehörige Handlung fallen. Das kann auch teuer werden. Oder vielleicht fällt es auch unter Erregung öffentlichen Ärgernisses, wie etwa das Urinieren hinter einem Baum im Park, was selbst bei Reue mindestens 35 Euro kostet.
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