Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur noch in schwarz-weiß

vom 18.01.2018, 20:01 Uhr

Mein Mann war die Woche krank geschrieben. Als er am Montag vom Arzt kam, habe ich nicht schlecht gestaunt, als er mit einer scheinbaren Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ankam. Sie war auf einem Din A 5 Papier gedruckt, welches aber nur zur Hälfte bedruckt war. Darauf stand dann auch "Zur Vorlage beim Arbeitgeber" und gleichzeitig bekam er einen Druck wo die ganze Seite gedruckt war, wo dann auch noch die Diagnose in Code-Form mit drauf stand. Dies ist für die eigenen Unterlagen, wie es auf diesem Druck steht.

Beides wurde original vom Arzt unterschrieben. Da ich das nicht kannte und ehrlich gesagt auch nicht direkt das Gedruckte gesehen habe, dass das eine für den Arbeitgeber und das andere für die eigenen Unterlagen ist, habe ich beim Arzt angerufen. Ich dachte erst, dass der voll bedruckte Zettel für die Krankenkasse ist. Aber ich wurde dann eines besseren belehrt.

Seit wann gibt es keine gebe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr oder ist das einfach von Arzt zu Arzt verschieden? Reicht denn wirklich so ein Ausdruck als Krankmeldung für den Arbeitgeber oder muss es dann doch ein "gelber Krankenschein" sein? Kann man so eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht viel zu leicht auch fälschen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Für Kassenpatienten gibt es eine Vereinbarung zwischen der Bundesvereinigung der Krankenkassen und der Bundesärztekammer. Entweder gibt es den "gelben Schein" oder einen eigenen Ausdruck. Um Fälschungen zu verhindern, benötigt der Arzt ein leicht rosa angehauchtes Papier mit Wasserzeichen und spezielle Software. Dann muss er nicht die Formulare verwenden. Für Privatpatienten darf dagegen immer frei formuliert werden, das war bei denen schon immer so.

» cooper75 » Beiträge: 13326 » Talkpoints: 497,93 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


@cooper75, es ist ein schneeweißes Papier ohne Wasserzeichen oder irgendwelche Hinweise auf ein Dokument. Es sieht einfach aus wie ein normaler Ausdruck. Bei dem Papier für den Arbeitgeber ist es ein DinA 5 welches nur halb bedruckt ist, weil ja die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch nur halb so groß ist, wie ein DinA 5 Blatt. Das Blatt für den Versicherten, was es früher nie gab, ist DinA 5 und voll bedruckt und mit Diagnose. Absolut nicht so, wie du es beschreibst.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die volle Ausfertigung für den Patienten ist seit zwei Jahren Pflicht. Jetzt gilt: Eins für den Arzt, eins für die Kasse, eins für den Patienten und eins für den Arbeitgeber. Und Ärzte, die einfach auf normalem Papier drucken, gibt es durchaus. Das ist nicht Regel konform, aber es wird normalerweise problemlos akzeptiert.

» cooper75 » Beiträge: 13326 » Talkpoints: 497,93 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Mein Zahnarzt hat mir nach einer größeren Zahn-Operation ebenfalls mal eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf einem DIN A4-Blatt in schwarz-weiß aus. Das Blatt war jedoch vollbedruckt und wurde problemlos angenommen. Aber ich denke, dass das bei manchen Ärzten die Ausnahme darstellt.

» Wibbeldribbel » Beiträge: 12532 » Talkpoints: 72,28 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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