Welche steuerlichen Vorteile haben Freiberufler?

vom 23.12.2019, 00:56 Uhr

Freiberuflern eilt ja der Ruf voraus, dass diese sich steuerlich besserstellen würden, als „normale Selbständige“. Aber wie, wo und wann wirken sich denn diese Steuervorteile aus? Worin besteht denn da der Unterschied zwischen Freiberuflern und Selbständigen und ist denn dieser so groß, dass es sich sogar lohnen könnte einen auf Freiberufler(in) zu machen? Kennt ihr da nähere Details dazu?

» baerbel » Beiträge: 1517 » Talkpoints: 601,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Du kannst nicht einfach "einen auf Freiberufler machen". Das Finanzamt nimmt es ziemlich genau damit und prüft, ob du Freiberufler bist. Steuerlich hast du halt den Vorteil, dass du dann kein Gewerbe hast und folglich auch keine Gewerbesteuer zahlst. Außerdem ist die Buchführung einfacher, weil du halt unabhängig von den Einnahmen nur eine EÜR machen musst und für Bareinnahmen kein Kassenbuch führen musst. Das war steuerlich schon alles an Vorteilen.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


In § 18 EStG steht drin,welche Einkünfte selbständig bzw. freiberuflich sind. Im Steuerrecht sind Selbständige Freiberufler und der Rest sind Gewerbetreibende. Elektriker, Installateure oder Dachdecker sind zum Beispiel Gewerbetreibende. Ärzte, Architekten oder Steuerberater sind dagegen Selbständige. Deren Vorteil ist, dass sie keine Gewerbesteuer zahlen müssen.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Da verstehst du etwas falsch. Selbstständige können Freiberufler oder Gewerbetreibende sein. Du verweist nur auf den Teil, der beschreibt, wann Selbstständige Freiberufler sind. Dabei vergisst du aber, dass Gewerbetreibende eben auch Selbstständige sind.

In Paragraph 15 Einkommensteuergesetz heißt es: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ich habe mich vor kurzem erst als Freiberufler beim Finanzamt gemeldet und habe mir in diesem Zusammenhang auch das Steuergesetz etwas genauer angeschaut. Es ist auf jedenfall notwendig, dass du dem Finanzamt sehr zügig mitteilst, dass du freier Dienstnehmer bist. Andernfalls kann es zu Strafen kommen. Wobei in der aktuellen Situation sind die Finanzämter enorm überlastet und kommen selbst nicht wirklich hinterher.

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» trick17 » Beiträge: 12 » Talkpoints: 1,37 »


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