Geldbußen für Rettungsgassenvergehen immer noch zu niedrig?

vom 09.11.2019, 16:27 Uhr

Am 06.11.2019 hat die Bundesregierung höhere Strafen für Verkehrssünder beschlossen. Die Abgeordneten stimmten für einen entsprechenden Vorschlag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Durch die Rettungsgasse sollen Rettungsdienste, Feuerwehr und Polizei zu einer Unfallstelle kommen können - auch wenn zähflüssiger Verkehr bzw. Stau ist.

Es gibt allerdings immer wieder Fälle, in denen Autofahrer gar keine Rettungsgasse bilden oder sogar durch die Rettungsgasse fahren. Diese Verkehrssünder müssen nun mit Geldbußen zwischen 200 und 320 € sowie mit einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten rechnen.

Nun liest man Kommentare in denen viele Bürger die Strafen immer noch als zu niedrig empfinden. In Österreich zum Beispiel kostet das „Nichtbilden“ der Rettungsgasse um die 700 €, ein unerlaubtes Befahren - und dadurch behindern eines Einsatzfahrzeugs - wird wohl mit bis zu 2.180 Euro Bußgeld bestraft.

Andere fordern, dass noch ein verpflichtender "Idiotentest" in Sachen Empathie und Mitgefühl hinterher geschoben werden müsste. Andere finden sogar, dass man Wiederholungstätern das Fahrzeug bzw. den Führerschein komplett entziehen sollte. Wie beurteilt ihr die neuen Geldbußen in Bezug auf Rettungsgassen-Vergehen? Findet ihr, dass sie immer noch zu niedrig bemessen sind?

» EngelmitHerz » Beiträge: 3943 » Talkpoints: 17,00 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



200 € zahlt man vielleicht schnell mal, einen Monat Fahrverbot kann man auch noch ertragen, wenn man nicht gerade in einem Dorf lebt und die 2 Punkte sind ja auch nicht so wild. Ich denke man sollte hier wirklich mehr Geld dafür verlangen, immerhin geht es hier auch nicht um eine Kleinigkeit. Es können Menschen sterben, weil der Rettungswagen nicht pünktlich da war oder nicht weggekommen ist und man eine Operation nicht machen konnte.

Das ist einfach etwas, was man viel härter bestrafen muss, ebenso wie die Leute, die ihr Handy in die Hand nehmen um Unfälle und tote Menschen zu filmen, das ist ebenso abartig. Bei 500 € aufwärts sitzt der Geldbeutel sicherlich nicht mehr so locker und bessere Aufklärung in Form von Seminaren danach und davor sollte auch passieren.

Benutzeravatar

» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich begrüße es immer, wenn bei gewissen Vergehen der Geldbeutel wehtut, aber das reicht hier in dem Fall ebenso wenig aus, wie bei den vielen Handy am Steuer Vergehen. Dort sehe ich von Polizeiwagen, Rettungsassistenten und Hinz sowie Kunz immer noch Hunderte Autofahrer pro Tag, sodass die Strafen nicht reichen. Offenbar auch nicht dann, wenn es finanziellen und Punkteärger gibt, wenn die Rettungsgasse nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird, also was hilft noch?

Dann muss offenbar der Geldbeutel enger werden, damit es mehr und mehr weh tut. Vielleicht auch die Führerscheine auf Dauer wegnehmen, wenn dieses Verhalten weiter aufkommt. Einer Bekannten haben sie den „kleinen Waffenschein“ weggenommen, weil sie 5 Betrugsanzeigen bekam mit der Begründung, dass sie dadurch sich als „ungeeignet“ erweisen würde. Das sind ganz andere Straftaten, die ich da nutzen würde, als billige Betrugsgeschichten, aber trotzdem.

Dann muss man sowas vielleicht auch im Verkehr tun, wo man die Fahrer dann als ungeeignet einstuft, wenn sie immer wieder die Rettungsgassen ignorieren und immer wieder das Smartphone am Steuer haben. Ganz einfach. Einmal Idiotentest und danach Feierabend. Dann ist der Luxus des Führerscheins eben weg. Wer nicht hören will, muss fühlen und für „Keine Rettungsgasse bilden“ oder zum Beispiel „Smartphone am Steuer“ sowie „Alkohol am Steuer“ hat es keine Ausnahmen zu geben.

Wenn 200 bis 300 Euro sowie 2 Punkte nicht genügen, um die Leute auf ihr Verhalten deutlicher hinzuweisen, dann ist es offenbar zu wenig. Dann wird es Zeit, die Kohle zu erhöhen und solche Leute früher oder später eben aus dem Verkehr zu ziehen, weil sie sich nicht an die Regelungen im Straßenverkehr halten können und damit für mich ungeeignet sind. Zudem verschulden sie mit dem Verhalten verzögerte Rettungsmaßnahmen und je nach Maßnahme sollte man sie wegen fahrlässiger Körperverletzung entsprechend anzeigen, wenn dadurch eine wichtige Rettungsmaßnahme nicht sachgemäß zu Lasten des Opfers durchgeführt werden kann.

Ich weiß, das ist wieder voll krass von dem so bitter bösen Kätzchen, aber das ist meine Meinung. Und selbstverständlich gilt das auch für mich, aber witzigerweise tue ich diese Scheiße nicht, weil ich nicht mit meinem eigenen Leben durch das Smartphone am Steuer spiele und ich bilde die Rettungsgasse, weil ich nicht will, dass jemand stirbt, weil man zu spät am Unfallort oder im Krankenhaus erscheint, weil ich keine Rettungsgasse gebildet habe.

Benutzeravatar

» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^