Kann man jeden Kauf bei einer Kaffeefahrt widerrufen?

vom 22.10.2019, 11:14 Uhr

Kaffeefahrten eilt ja kein so guter Ruf voraus, denn oftmals werden diese ja auch als reine und unseriöse Verkaufsveranstaltungen bezeichnet, wo den Teilnehmern gern auch mal vollkommen überteuerte Waren angedreht werden. Ich frage mich nur, selbst wenn man eine Ware bei so einer Kaffeefahrt teuer einkauft und sich hinterher dann ärgert, ob man diesen Kauf denn nicht im Nachhinein widerrufen kann. Meint ihr auch, dass es da eine gesetzlich verbriefte Widerrufsfrist gibt, man den Kauf wieder rückabwickeln kann oder gelten bei solchen Verkaufsveranstaltungen ganz andere Regeln?

» baerbel » Beiträge: 1517 » Talkpoints: 601,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Eigentlich kann man schon jeden Kauf bei einer Kaffeefahrt widerrufen, aber in der Praxis stellt sich das meistens etwas schwierig dar. Wichtig ist meines Erachtens, dass man den erworbenen Artikel nie bar oder mit EC-Karte bezahlt, sondern möglichst den Kauf auf Rechnung oder per Lastschrift tätigt.

Dann hat man ja sowieso ein 14-tägiges Widerrufsrecht oder sogar noch länger und man rennt nicht monatelang der Rückerstattung des Kaufpreises hinterher. Aber man muss den Kaufvertrag beim Veranstalter natürlich schriftlich widerrufen. Darin kann man ja den Tatbestand einer Täuschung oder des Wuchers anführen, aber ob man das unbedingt muss, da bin ich mir auch nicht so sicher.

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» Lupenleser » Beiträge: 1126 » Talkpoints: 850,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Rein theoretisch fallen diese Käufe wohl unter "Haustürgeschäfte", weil der Kaufvertrag nicht in einem Geschäft, Bankfiliale oder ähnlichem abgeschlossen wurde sondern an einem Ort, der üblicherweise nicht den Abschluss von Kaufverträgen dient. Und dann kann man den Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. So oder so ähnlich wurde das jedenfalls in einem Bericht erklärt, den ich vor einiger Zeit gesehen habe.

Das wissen die Veranstalter aber natürlich auch und deshalb werden die Kaufverträge dann eben entsprechend manipuliert. Beliebt ist zum Beispiel den Vertrag einfach zurück zu datieren. Oder es wird ein Vertragspartner im Ausland angegeben oder direkt eine Adresse oder eine Firma, die gar nicht existiert. Hier in der Region werden die Verkaufsveranstaltungen öfters auch einfach komplett ins Ausland verlegt, weil sowohl Frankreich als auch die Schweiz bequem mit dem Bus erreicht werden können.

Am besten man lässt einfach komplett die Finger von solchen Veranstaltungen. Für die überteuerte Rheumadecke bekommt man locker ein Wochenende Wellnessurlaub.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



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