Rechtfertigt Lieferverzug Rücktritt vom Kaufvertrag?

vom 11.10.2019, 13:21 Uhr

Nehmen wir mal an, man kauft beispielsweise ein Möbelstück und der Verkäufer kann den vereinbarten Liefertermin nicht einhalten. Wann kann man denn vom Kaufvertrag zurücktreten? Mehr oder weniger sofort oder muss man dem Verkäufer eine gewisse Frist einräumen und diese dem dann auch mitteilen? Wie würdet ihr euch denn in solch einem Fall verhalten und was würdet ihr unternehmen?

» baerbel » Beiträge: 1517 » Talkpoints: 601,73 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hält ein Lieferant die zugesagte Lieferzeit nicht ein, kommt es darauf an, ob ein verbindlicher oder unverbindlicher Termin genannt wurde. Bei einem verbindlichen Liefertermin ist der Lieferant nach dem zugesagten Datum im Lieferverzug. Bei unverbindlichen Aussagen zum Liefertermin, muss man durchaus eine angemessene Frist tolerieren.

In beiden Fällen ist auf jeden Fall ratsam, dem Lieferanten schriftlich mitzuteilen, dass er sich im Lieferverzug befindet und man von seinem Vertrag zurück tritt, wenn die Lieferung nicht erfolgt. Dazu setzt man eine Nachfrist, nach deren Ablauf man vom Kaufvertrag zurück tritt. Ist durch den Lieferverzug ein tatsächlicher Schaden entstanden, kann man auch diesen Schadenersatz geltend machen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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