Rentenabschläge bei dauerhaft im Ausland lebenden Deutschen?
In den letzten Jahren ist der Anteil der Deutschen, die ihr Rentnerdasein dauerhaft im Ausland verbringen, stetig angestiegen. Nur was die durchschnittlichen Rentenbezüge in den verschiedensten anbelangt, da gibt es schon zum Teil gravierende Unterschiede. Deswegen drängt sich mir die Frage auf, ob man denn, wenn man als Rentner seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt, unter Umständen mit Rentenabschlägen rechnen muss. Weiß da jemand etwas Näheres dazu und welche Regelungen da gelten?
Mit der EU ist es abgeklärt. Dort gibt es keine Abschläge wegen eines Abkommens. Allerdings muss man sich jährlich melden, dass man noch lebt. Mit eine Reihe weiterer Staaten gibt es Abkommen. Dazu gehört die Türkei. Hier muss sich jeder selber informieren. Wie sieht es bei Krankheit oder Pflege aus? Es geht nicht nur um die Rente.
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