Belege zur Nebenkostenabrechnung fotografieren erlaubt?

vom 22.02.2019, 14:21 Uhr

Herr Müller wohnt zur Miete und hat die Nebenkostenabrechnung bekommen. Diese ist sehr dürftig geschrieben und das Ergebnis kommt ihm komisch vor. Aber da er auch nicht viel davon versteht, hat er um einen Termin gebeten, dass er sich die Unterlagen zur Nebenkostenabrechnung ansehen kann. Diesen hat er auch wahr genommen. Aber der Termin ist anders ausgefallen, als er geglaubt hat. Um eben auch nachzuvollziehen, ob die Nebenkostenabrechnung richtig gerechnet ist, wollte er auch in Ruhe nachrechnen und wollte die Unterlagen abfotografieren.

Dies hat der Vermieter aber verhindert und meint, dass er nur Einsicht gewähren muss und dass er nicht einfach die Sachen abfotografieren darf. Dann hat er Müller um Kopien gebeten, die er auch bezahlen würde. Aber auch das wollte der Vermieter nicht. So steht Herr Müller nun da, ohne dass er groß nachvollziehen kann, was nun genau gerechnet wurde, weil er davon nicht viel versteht und eben einem Bekannten das alles zeigen wollte.

Ist es wirklich verboten die Belege zur Nebenkostenabrechnung zu fotografieren oder Kopien zu verlangen? Was kann Herr Müller nun machen. Ist der Weg zum Mieterbund oder Anwalt nun unumgänglich damit dieser dann Einsicht bekommt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Auch, wenn sich diese Frage durch zielgerichtete Suche im Internet leicht und vollständig beantworten lässt, stolpere ich über den Begriff "Fotografieren". Die Anfertigung von Kopien unter Verwendung eines mitgebrachten kleinen Fotokopierers darf der Vermieter nicht verweigern. Insofern dürfte es da keine Probleme geben.

Aber beim Anfertigen von Fotografien zur Beweissicherung gilt noch eine zusätzliche Bestätigungspflicht, da eine Manipulation durch anschließende Bildbearbeitung durch den Mieter oder dessen Beauftrage nicht von vorn herein ausgeschlossen ist. Der Vermieter kann sonst "wegen Nichtwissen" bestreiten, auch wenn er beim "Fototermin" selbst anwesend war. Man müsste ihm sozusagen Abzüge einer Sofortbildkamera zur Bestätigung vorlegen können.

Und wer besitzt eine solche Kamera heutzutage noch, wo Smartphones diese Aufgabe als Fotoapparat übernommen haben? Die Zeit bis zur Online-Bestellung via Smartphone von Abzügen beim dem Vermieterbüro nächstgelegenen Fotoshop dürfte als unzumutbare Verzögerungstaktik bei der Einsichtnahme gewertet werden.

» Gorgen_ » Beiträge: 1060 » Talkpoints: 374,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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