Gilt nicht mehr das Gaststättengesetz?

vom 03.02.2019, 16:48 Uhr

Soweit ich informiert bin, muss eine Gaststätte, bei der ein Kunde angebotene Speisen verzehrt hat, auch eine kostenlose Toilette anbieten. Gesetzt der Fall in einem Fastfood-Restaurant, das an einer Raststätte einer Autobahn positioniert ist, wird also gegessen. Vor der Weiterfahrt soll das WC aufgesucht werden.

Jedoch bietet das Restaurant kein eigenes WC an, sondern verweist auf einen kostenpflichtigen Toilettenbetreiber. Nach kurzer Diskussion wurde angeboten, den bei der Toilettennutzung gezogenen Wertcoupon (70Cent) anteilig mit 50 Cent verrechnen zu lassen. (Der Kunde muss VORHER die Toilette aufsuchen!)

Wie seht ihr das? Würdet ihr diese Gaststätte künftig meiden? Die WC-Nutzung beim in der Raststätte vorhanden externem Dienst kostet 70 Cent. Das ist nicht viel, würdet ihr einfach zahlen? Wer würde den Betreiber um eine Stellungnahme bitten?

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» Stefan-Wichmann » Beiträge: 50 » Talkpoints: 20,27 »



Das ist von den Ländern geregelt. Nordrhein Westfalen kann selbst bestimmen, ob Gebühren für Toilettennutzung genommen werden oder nicht. Hier kann man das nachlesen. Das Gaststättengesetz, wie du es hier ansprichst wird nicht bundesweit gleich gelten. Zumindest nicht, was das Entgelt betrifft.

Aber mal ehrlich, mir ist eine kostenpflichtige Toilette lieber, die sauber gehalten wird als eine Toilette, die kostenlos ist und auf die man sich ekelt zu gehen. Da ich sowieso Probleme damit habe auf fremde Toiletten zu gehen und erst Recht auf öffentliche Toiletten, finde ich es schon gut, wenn diese Toiletten auch ständig gereinigt werden. Dafür würde ich auch mehr zahlen. Und man kann die Coupons auch sammeln und später einlösen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hm, Danke. Ich sah das ja auch als Wettbewerbsvorteil, weil ich davon ausging, dass auch gekauft wird, wo man das WC nutzt. Allerdings hat mir die Teamleiterin auch mitgeteilt, dass Busse vorfuhren, die Personen auf das WC gingen und trotzdem nichts erwarben. Das kann es dann ja auch nicht sein. Und somit wurden die WCs dann dort gesperrt. Für mich logisch und gut zu wissen, denn früher war er laut meiner Recherche durchaus im Gaststättengesetz geregelt. Wieder was gelernt ...

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» Stefan-Wichmann » Beiträge: 50 » Talkpoints: 20,27 »



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