Sollten Bahnkunden automatisch entschädigt werden?

vom 09.01.2019, 08:57 Uhr

Ich denke, dass die meisten die Problematik um die deutsche Bahn mitbekommen haben werden. Viele Kunden beschweren sich über Unzuverlässigkeit und Verspätungen sowie Bahnausfälle, sodass man zum Teil sein Geld zurückerstatten lassen kann. Dafür ist aber das Ausfüllen von diversen Formularen notwendig.

Verbraucherschützer kritisieren das Prozedere und fordern daher eine grundsätzliche automatische Entschädigung der Bahnkunden ohne zig Formulare vorher einreichen zu müssen. Für Flugreisende fordern sie dasselbe. Wie seht ihr das? Sollten Bahnkunden eurer Ansicht nach automatisch entschädigt werden? Oder findet ihr das unrealistisch umsetzbar?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Zumindest bei online Kunden wäre das doch sehr einfach umzusetzen. Die Bahn kann über mein Konto direkt sehen welche Verbindungen ich gebucht hatte und wie ich die Fahrkarten bezahlt habe. Sie könnte mir problemlos Geld zurück erstatten ohne, dass ich dafür irgendwas tun muss.

Aber wie willst du das machen wenn jemand ein Ticket am Automaten gekauft hat? Womöglich noch ein Ticket zum vollen Preis, das überhaupt keine Zugbindung hat? Oder wenn er das bar bezahlt hat und somit keine Konto- oder Kreditkartendaten vorhanden sind?

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Bei Fahrkarten ohne Zugbindung ist das ohne Formalitäten nicht möglich. Man braucht zumindest vom Schaffner in irgendeiner Form den Nachweis, dass man den verspäteten Zug benutzt hat. Online und mit Zugbindung ist das Problem vielleicht kleiner, aber so ganz automatisch kann das auch nicht gehen. Vielleicht bin ich ja freiwillig von der Fahrt zurückgetreten, weil ich krank wurde. Dann habe ich überhaupt keinen Anspruch auf Entschädigung.

Außerdem ist das Prozedere in meinen Augen gar nicht so kompliziert. Es sind keine zig Formulare. Das einzige Formular, das nötig ist, teilt der Schaffner aus und kann gleich ausgefüllt werden.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



anlupa hat geschrieben:Online und mit Zugbindung ist das Problem vielleicht kleiner, aber so ganz automatisch kann das auch nicht gehen. Vielleicht bin ich ja freiwillig von der Fahrt zurückgetreten, weil ich krank wurde. Dann habe ich überhaupt keinen Anspruch auf Entschädigung.

Mit Zugbindung bedeutet ja Sparangebot und diese Tickets kann man doch in der Regel nicht zurück geben, oder? Klar kannst du zurücktreten indem du die Fahrt nicht antrittst, aber bezahlt hast du dafür eben doch. Da die Bahn mein Geld in so einem Fall behält wäre es nur fair, dass ich auch dann eine Entschädigung bekomme wenn ich gar nicht im Zug war. Und davon abgesehen - so oft wird das nicht vorkommen.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge



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