Wie lange Wohnung von Verstorbenen unberührt lassen?

vom 30.12.2018, 09:44 Uhr

Bei Bekannten gab es einen Todesfall in der Familie. Nun ist es so, dass wohl niemand bisher Interesse an der Eigentumswohnung des Verstorbenen angemeldet hat. Daher ist die Wohnung noch genauso, wie der Verstorbene sie verlassen hat.

Es sind nur die Lebensmittel aus dem Kühlschrank geräumt worden, die eben verderben könnten und diese werden nach und nach aufgebraucht. Das Haus in dem sich die Wohnung befindet, ist in Familienbesitz und so wohnen Angehörige in einer anderen Wohnung des Hauses. Sie schauen dort nach dem Rechten und kümmern sich darum, dass die Rollos hoch gezogen und runter gelassen werden.

Nun ist die Wohnung schon seit paar Monaten unbewohnt, aber er sieht eben so aus, als würde der Verstorbene jeder Zeit zurück kommen. Da eben nichts verändert wurde. Eine Freundin der Familie findet das doch irgendwie wunderlich. Aber diese steht eben nicht unter Zeitdruck, so dass die Wohnung ausgeräumt werden müsste, weil jemand Neues dort einziehen möchte.

Wie lange kann und sollte man eine Wohnung eines Verstorbenen unberührt lassen? Findet ihr es in Ordnung, dass man es lange so belässt, wenn niemand dort einziehen möchte? Würdet ihr das irgendwie komisch finden? Meint ihr, dass es zur Trauerbewältigung hilfreich sein kann oder eher das Gegenteil bewirkt? Habt ihr schon so etwas erlebt?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Es hat ja auch etwas damit zu tun wie man das Ganze verarbeitet. Ich kann mir schon vorstellen, dass man dann die Wohnung nicht unbedingt betreten kann, wenn man noch trauert und sich nur grob darum kümmern kann. Wahrscheinlich brauchen die einfach noch etwas Zeit. Außerdem ist das ja auch mit Aufwand verbunden, den ganzen Kram aus der Wohnung zu räumen und loszuwerden.

Ich denke dennoch, dass man das irgendwann angehen muss und machen muss. Allzu lange würde ich damit nicht warten, immerhin muss man ja auch ein bisschen etwas organisieren, Verträge kündigen und so weiter, da muss man sich ja in der Wohnung umsehen und da kann man auch schon ein bisschen etwas machen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Als meine Oma vorletztes Jahr gestorben ist, ging das ratzfatz. Überspitzt gesagt, war der Leichnam nicht mal kalt und es wurden schon alle Sachen geräumt und die ganzen Verträge gekündigt. Das war einfach nötig oder will man freiwillig alles weiter bezahlen auch wenn da keiner mehr wohnt? Es wurde dann auch direkt beschlossen, dass mein Großvater zu meiner Tante nach Hause kommt und von ihr gepflegt wird, da ihm die Einsamkeit ohne seine Frau nicht gut tun würde.

Es gibt Momente, da muss man einfach rational entscheiden und handeln und darf sich nicht von seinen Emotionen überwältigen lassen. Es ändert ja auch nichts, wenn man die Wohnung unberührt lässt, davon kommt der verstorbene Angehörige auch nicht wieder. Daher kann ich auch nicht verstehen, warum man sich da so viel Zeit lässt. Meiner Ansicht nach ist es umso schwerer alles wegzuräumen, je mehr Zeit vergeht.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Nelchen hat geschrieben:Wie lange kann und sollte man eine Wohnung eines Verstorbenen unberührt lassen?

Wer will einem vorschreiben was soll oder was nicht. Ein "Soll" gibt es da nicht. Wenn die Wohnung nicht weiter vermietet werden soll, dann kann man sich Zeit lassen, bis der Erbe angeschrieben wird und dieser sich dann damit auseinandersetzen muss. Dann kann er auch selbst entscheiden, ob es schnell oder nicht so schnell gehen soll. Zeit ist da natürlich auch Geld. Denn die Wohnung kann ja, wenn man sie selbst nicht bewohnen will auch verkauft werden.

Bei einer Mietwohnung muss es schneller gehen. Denn die Erben müssen kündigen und dann die Wohnung vorschriftsmäßig übergeben. Also ist oft noch eine Renovierung angesagt oder zumindest die besenreine Übergabe. Die Möbel müssen raus und die Wohnung muss leer geräumt werden. Da hat man oft nicht viel Zeit.

Wenn die Verstorbenen in einem Seniorenheim gewohnt haben, will das Zimmer oder die kleine Wohnung auch weiter vermietet werden und auch da muss es schneller gehen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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