Arztbrief aus dem Krankenhaus für Patient oder Hausarzt?

vom 15.10.2018, 14:57 Uhr

Eine Freundin von mir war im Krankenhaus und hat einen Brief mitbekommen. Dieser Arztbrief ist meines Erachtens immer für den behandelnden Arzt, sprich für den Hausarzt. Meine Freundin meinte aber dass es für ihre Unterlagen wäre und sie würde dem Hausarzt nur eine Kopie mitbringen.

Für wen ist dieser Arztbrief? Warum wird so ein Arztbrief nicht elektronisch an den behandelnden Arzt geschickt, damit keine Missverständnisse aufkommen? Darf man als Patient überhaupt das Kuvert öffnen und den Brief lesen oder geht das auch den Patienten was an?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Natürlich lese ich diese Briefe, es geht darin schließlich um mich und alles, was meinen Körper betrifft geht mich selbstverständlich auch etwas an. Es ist mein Körper.

Ich kenne es von der Klinik hier so, dass man bei der Entlassung den vorläufigen Brief mit bekommt und später dann die finale Version zugeschickt bekommt. Diese Version geht auch an alle anderen Ärzte, die irgendwie in die Behandlung mit einbezogen sind. Ich habe meinem Hausarzt schon die vorläufige Version überlassen, weil mir für meine Unterlagen die finale Version völlig reicht. Bei meinem Hausarzt wird aber auch immer gefragt, ob sie eine Kopie ziehen sollen für mich.

Elektronische Übermittlung an alle Empfänger wäre natürlich praktischer, könnte man dann auch direkt in der jeweiligen Patientenakte abspeichern. Aber das Gesundheitsweise scheint schlicht und einfach noch nicht so weit zu sein, dass alles digitalisiert ist. Ich muss auch immer noch CDs mit CTs von einem Arzt zum anderen schleppen, der die CDs dann in meiner digitalen Akte abspeichert und zu mir zurückschickt damit ich sie ordnungsgemäß vernichten kann. Deshalb wundert es mich nicht, dass es noch keine Arztbriefe als PDF Dateien gibt, die per E-Mail verschickt werden.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Na grundsätzlich ist der Brief für den weiterbehandelnden Arzt bestimmt. Deswegen steht der ja auch in der Regel im Briefkopf. Schließlich muss er ja wissen, was er als Weiterbehandlung unternehmen soll. Dafür sind diese Briefe ja gedacht. Dort werden ja explizit Vorschläge gemacht, wie sich die Krankenhausärzte die weitere ambulante Behandlung vorstellen und dort wird ja auch aufgeführt, was davon unter Umständen schon in die Wege geleitet wurde, damit der Hausarzt nicht nochmal selber anfangen muss zum Beispiel nochmal einen Rehaantrag zu stellen.

Nichts desto trotz, hat man natürlich genauso ein Recht darauf zu wissen, was in so einem Brief drin steht. Und ich finde auch nichts verwerfliches daran den Brief zu öffnen und ihn zu lesen. Genauso kann man sich auch eine Kopie davon machen. Aber es bringt eben nichts den Brief einfach zu behalten und nicht dem weiterbehandelnden Arzt zu geben.

Manche Krankenhäuser schicken zwar noch einmal separat einen finalen Brief hinterher, wenn der nochmal von allen Oberärzten und dem Chefarzt kontrolliert wurde. Aber das ist nicht überall so. Mitunter passiert das auch je nach Abteilung noch am Entlassungstag und man bekommt schon bei der Entlassung den wirklich fertigen Arztbrief. Wenn man den dann nicht abgeben würde, dann bekommt der Hausarzt halt nichts.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich würde den Brief auch ganz klar lesen, es geht ja um mich darin und man hat als Patient auch ein Recht auf solche Befunde. Wenn Ärzte diese nicht herausgeben, verstoßen sie gegen das Patientenrechtegesetz. Es gibt Ärzte, die wollen die Berichte nicht herausrücken, aber eigentlich hat man einen Anspruch darauf.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Zitronengras hat geschrieben:Ich würde den Brief auch ganz klar lesen, es geht ja um mich darin und man hat als Patient auch ein Recht auf solche Befunde. Wenn Ärzte diese nicht herausgeben, verstoßen sie gegen das Patientenrechtegesetz. Es gibt Ärzte, die wollen die Berichte nicht herausrücken, aber eigentlich hat man einen Anspruch darauf.

Rausgeben muss man gar nichts. Du hast ein Recht auf Einsicht und kannst dir gegen Bezahlung der Auslagen eine Kopie machen lassen. Der Brief selbst ist aber nicht für dich als Patient bestimmt und er ist auch nicht dein Eigentum. Das heißt eben nun einmal das das Original im Grunde für den Arzt ist und man sich dann gern die Kopie in die Unterlagen legen darf. Wobei das sicherlich in der Praxis keinen wirklichen Unterschied macht, wer nun die Kopie bekommt und wer das Original bekommt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


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