Kann eine Arbeits-WhatsApp-Gruppe Pflicht sein?

vom 30.12.2017, 16:28 Uhr

Herr Fleißig arbeitet in einer kleinen Firma mit 15 Mitarbeitern. Es ist also eine kleine überschauliche Firma. Als Herr Fleißig dort angefangen hat zu arbeiten sollte er seine mobile Telefonnummer angeben und er wurde dann automatisch in eine WhatsApp-Gruppe beigefügt und anfangs war er dann auch in dieser Gruppe. Es wurde dort firmeninternes gepostet, Es wurden sogar Dienstplanänderungen geschrieben oder auch, wenn der Chef einen sprechen wollte, ging das über diese Gruppe.

Es ging aber auch einige private Dinge und dummes Geschwätz über diese Gruppe und Herr Fleißig ist dann aus dieser Gruppe ausgetreten. Er fand es auch nicht gerade schön, dass über Exkollegen dort geschrieben wurde, die nicht mehr in der Gruppe waren, weil sie nicht mehr zur Firma gehörten.

Nun hat der Chef den Herrn Fleißig angesprochen, dass er doch wieder in die Gruppe beigefügt mit den Worten, dass er nun in der Gruppe bleiben muss. Denn es ist in der Firma Pflicht. Schließlich soll er ja informiert werden, wenn sich was ändert oder wenn etwas wichtiges geschrieben wird.

Herr Fleißig sieht das nicht ein, weil es über sein privates Handy geht. Es kann ja keiner verlangen, dass er ein WhatsApp fähiges Handy besitzt. Oder kann man das wirklich als Pflicht ansehen? Kann der Chef es verlangen, dass er in der Gruppe bleibt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ob es Pflicht ist, weiß ich nicht. Könnte mir vorstellen, dass man nicht vom Chef gezwungen werden darf, außerhalb der Arbeitszeiten erreichbar zu sein. Es gibt in meiner Abteilung auch so eine Gruppe, aber ich habe mich geweigert, da beizutreten, mit der Ausrede, dass ich kein Smartphone, sondern nur ein altes Handy habe. Herrn Fleißig könnte ja das Smartphone "kaputt" gehen und das Ersatzmodell ist leider nur ein ganz altes Handy.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 30.12.2017, 17:57, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Mir erschließt sich ehrlich gesagt der Sinn einer solchen Gruppe nicht, wenn offensichtlich nichts wichtiges zu bequatschen ist und man eh nur über die Ex-Kollegen ablästert. Ich meine, wenn man was Größeres organisieren muss und man sich so leichter und besser absprechen kann, ist so eine Gruppe schon sinnvoll. Ich gehe aber in dem Fall davon aus, dass gar nichts arbeitsrelevantes und wichtiges besprochen worden ist, sonst wäre Herr Fleißig ja nicht ausgetreten und hätte die Gruppe damit auch nicht verlassen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich glaube nicht das ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer dazu verpflichten kann sich einer WhatsApp Gruppe anzuschließen, auch wenn in dieser wichtige Informationen zum Arbeitsablauf geschrieben werden. Zumindest nicht mit der privaten Telefonnummer des Arbeitgebers. Erstens ist Privates privat, somit auch meiner Handynummer (ich bin nicht verpflichtet meinem Arbeitgeber meine Handynummer mitzuteilen). Und zweitens benötigt man für WhatsApp ein internetfähiges Handy was nicht jeder besitzt. Einen Arbeitgeber dazu zu verpflichten sich nur deshalb ein neues Handy zu kaufen kann ich mir nicht vorstellen.

Wenn allerdings ein Diensthandy zur Verfügung gestellt wird das internetfähig ist, und dessen Kosten der Arbeitgeber trägt, kann ich es mir hingegen durchaus vorstellen das man die Mitarbeiter zu der Teilnahme an so einer Gruppe verpflichten kann. Aber selbst dann sollte in so einer Gruppe nur Dinge gepostet werden die für die Arbeit relevant sind. Wenn ich in so einer Gruppe sein müsste, dort aber nur über privates geplaudert werden würde, würde ich das beim Chef zumindest bemängeln.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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