Für reinen Kostenvoranschlag schon bezahlen müssen?

vom 21.09.2018, 23:26 Uhr

Soweit ich weiß, habe ich selbst noch nie für einen Kostenvoranschlag zahlen müssen, egal ob ich die Dienstleistung dann in Anspruch genommen habe oder nicht. Genau das ist aber schon zwei Bekannten von mir passiert. Eine hatte extrem viel für einen Kostenvoranschlag zahlen müssen, als sie den Schlüsseldienst gerufen hatte, weil sie sich ausgesperrt hat.

Die mussten dann wohl erst einmal schauen, wie sie das machen konnten, wobei meine Bekannte dann letztendlich über den Balkon nach Hause gekommen ist. Für den Voranschlag musste sie wohl aber trotzdem eine dreistellige Summe zahlen. Ansonsten wäre es aber wohl noch weitaus mehr geworden.

Eine andere musste für den Kostenvoranschlag für die Reparatur ihrer Kamera zahlen, obwohl sie diese dann nicht hat reparieren lassen, weil sich das nicht gelohnt hat. Habt ihr das schon so zahlen müssen und findet ihr das gerechtfertigt?

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



Habe mir früher einmal ein kleines, billiges Transistorradio von einem Radiogeschäft reparieren lassen wollen. Es wurden gleich 20 DM als Reparaturkostenpauschale - sozusagen ein Kostenvoranschlag - fällig. Nach zwei Wochen sollte ich das Gerät abholen können.

Beim Termin wurde ich auf die nächste Woche vertröstet, weil das Gerät erst "eingeschickt" werden müsse, weil der Techniker vor Ort es in der Werkstatt nicht abgleichen könne, da es zu "exotische" Teile eingebaut hätte. Nach etwa einem Monat bekam ich das Gerät zurück mit der Bemerkung, dass es sich nicht mehr reparieren ließe.

Die 20 DM wurden mir nicht erstattet. Die Begründung des Ladens: Der Techniker hätte Zeit zur Fehlersuche und Überprüfung gebraucht, er müsse auch bezahlt werden. Dann wären Versandkosten entstanden. Insgesamt für den Radioladen sogar noch ein Verlustgeschäft.

» Gorgen_ » Beiträge: 1060 » Talkpoints: 374,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Die Sache ist ja eigentlich recht leicht zu beantworten. Fällt der Kostenvoranschlag einfach vom Himmel oder muss da vielleicht ein Handwerker oder Techniker Arbeitszeit dafür investieren, durchzuschauen wie viel eine Reparatur oder eine Arbeit kosten könnte? In aller Regel wird eher zweiteres passieren. Warum sollte er diese investierte Zeit nicht in Rechnung stellen können? Er hätte ja stattdessen in der Zeit einen anderen Auftrag ausführen können, wo er dann Geld verdient hätte.

Ein kostenloser Kostenvoranschlag ist also eine Serviceleistung, die einen Handwerker bares Geld kostet. Es kann natürlich sein, dass er so eine schlechte Auftragslage hat, dass er genug Zeit über hat für sowas oder er ist eben so von seiner Arbeit überzeugt, dass er weiß, dass er mit einem guten Angebot den Auftrag dann bekommt.

In aller Regel wird es ja auch so gehandhabt, dass man den Kostenvoranschlag nur bezahlen muss, wenn man die Leistung dann nicht an den Handwerk vergibt. Wenn man die Leistung vergibt, werden die Kosten des Kostenvoranschlages meist angerechnet.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich habe vollstes Verständnis, wenn für einen Kostenvoranschlag auch Geld verlangt wird. Schließlich muss man dafür auch arbeiten und diesen erst einmal aufstellen, durchrechnen und auch kalkulieren. Ich finde, dass man dann auch dafür bezahlen sollte, besonders, wenn es ein reiner Kostenvoranschlag ist und nichts weiter gemacht wird,

Wenn man allerdings dann auch die Dienstleistung, für die der Kostenvoranschlag gemacht wurde, in Auftrag gibt und diese dann auch gemacht wird, sollte man die Kosten für den Kostenvoranschlag auch erstattet bekommen. Denn das gehört für mich zum Kundenservice und habe es auch noch nie anders erlebt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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