Ablauf und Dauer eines Insolvenzverfahrens
Bei hoffnungslosen Überschuldungen kann man ja sowohl eine Privatinsolvenz als auch eine Verbraucherinsolvenz beantragen. Ist denn der Ablauf dieser Insolvenzverfahren nahezu identisch oder gibt es da ganz signifikante Unterschiede? Welche Dauer ist denn bei Insolvenzverfahren möglich, weil ich gelesen habe, dass im Idealfall eine Restschuldbefreiung bereits schon nach 3 Jahren erzielt werden kann?
Das kommt darauf an, ob das ein Unternehmen ist oder ein Privatkonkurs. Ich kenne das nur aus Österreich, wo man auch gegen den Willen der Gläubiger die Restschulden erlassen bekommen kann. Am günstigsten finde ich das mit 7 Jahren, in denen man 10% der Schulden gegenüber der Gläubiger befriedigen muss. Wenn man das nicht schafft, dann setzen wieder Exekutionen ein und man guckt nur mehr dumm aus der Wäsche.
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