Wann zahlt gesetzliche Krankenkasse Anteil an Sehhilfe?
Brillen sind teuer. Wenn man eine Lesebrille und eine Fernbrille braucht ist eine Gleitsichtbrille noch günstiger als gleich zwei Brillen. Allerdings ist so eine Sehhilfe dennoch teuer. Bei einer Gleitsichtbrille mit einem nicht mal teuren Gestell, zahlt man zwischen 500 und 1000 Euro. Je nach Optiker noch mehr.
Eine Bekannte, die natürlich keine Brille trägt, weiß aber angeblich, dass die gesetzlichen Krankenkassen unter Umständen einen Anteil mit zahlen. Sie meint, dass sie davon schon mehrfach gehört hat, dass man einen Anteil zurück bekommt, wenn man durch die Brille nachweislich besser sieht und ohne Brille eben kaum was sieht.
Unter welchen Umständen zahlt denn die Krankenkasse einen Anteil? Welche Stärke braucht die Brille? Wie geht man vor um was zurück zu bekommen? Welche gesetzlichen Kassen zahlen einen Anteil? Oder ist das völliger Unsinn und man muss selbst dafür aufkommen?
Es gibt unter Umständen schon Geld von der Kasse. Aber viel ist nicht. Je nach Sehstärke und Befund gibt es 10 bis 130 Euro pro Glas. Für das Gestell gibt es nichts. Und Kontaktlinsen werden nur bezuschusst, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Um den Zuschuss zu bekommen, muss der Augenarzt die Sehhilfe verordnen. Der Optiker darf das nicht. Und natürlich muss man quasi blind sein. Die Sehschwäche muss mindestens sechs Dioptrin betragen oder mindestens vier Dioptrin mit Hornhautverkrümmung. Alternativ erreicht man mit Brille 30 Prozent Sehvermögen auf dem besseren Auge. Die meisten bekommen also nichts.
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