Mietminderung wegen Hitzewelle fordern?

vom 01.08.2018, 19:11 Uhr

Eine Freundin von mir lebt in einer Dachgeschosswohnung, wobei sie die Hitze unerträglich findet. Sie hatte auch schon überlegt, deswegen umzuziehen, wobei das bisher nur eine Überlegung ist. Nun hat ihr ein Kollege gesagt, dass sie doch einfach eine Mietminderung durchsetzen soll, denn es wäre die Schuld des Vermieters, dass es eben so heiß in der Wohnung wäre.

Ich frage mich ehrlich gesagt, wie man das bitte durchsetzen will und wie realistisch das ist - in der Theorie. Denn es kann ja auch Fälle geben, wo die Hitze durch das eigene Verschulden des Vermieters zu Stande kommt - beispielsweise wenn am Tag nicht abgedunkelt wird. Würdet ihr bei einer Hitzewelle eine Mietminderung fordern? Käme man damit durch? Oder findet ihr das dreist und unverschämt?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Also ich wohne im Erdgeschoss. Die Wohnung ist isoliert. Nur im Schlafzimmer haben wir leider keine Außenrolladen. Wir dunkeln nach dem Lüften morgens alles ab und machen die Fenster zu. Wir lüften dann in der ein wenig kühleren Nacht richtig durch. Aber das bringt nicht viel. Wir haben dennoch 29 Grad in der Bude. Immerhin weniger als Draußen. Hier kommt auch keine Abkühlung als Regen runter. Immer wenn die Wettervorhersage meint, dass es regnen soll, sind die Wolken schneller weg als sie Regen geben können.

Was kann der Vermieter dafür? Hier ist es so warm, dass man eigentlich eine Klimaanlage bräuchte. Aber das ist ja nun nicht Sache des Vermieters. Die Wochen, die es im Jahr heiß sind, die muss man durchstehen und wenn man in eine Dachwohnung zieht, dann weiß man, dass es im Sommer warm wird.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hierüber gibt es unterschiedliche Auffassungen. Es gibt durchaus auch Gerichtsurteile, die den Vermieter verpflichten hinnehmbare Wohnbedingungen zu schaffen und auch für eine erträgliche Raumtemperatur zu sorgen. Feste Grenzwerte gibt es da aber nicht. Aber es gibt Urteile die bei Raumtemperaturen von mehr als 30° eine 20 prozentige Mietminderung akzeptieren.

Genauso gab es aber auch schon Gerichte, die Diamantes Auffassung folgten und argumentierten, dass man sich beim Einzug in eine Dachgeschosswohnung bewusst sein muss, dass es doch auch heiß werden kann.

Trotzdem kann man versuchen, dass Gespräch mit seinem Vermieter zu suchen um Maßnahmen durchzusetzen, die für ein angenehmeres Raumklima sorgen. Das kann ja durch bessere Isolierung geschaffen werden oder Montage von Außenrolladen. Zur Not kann es eben auch eine Klimaanlage tun. Da es ja durchaus Gerichte gibt, die einem Kläger da auch Recht geben, kann man das Gespräch mit dem Vermieter ja suchen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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