Ebay haftet bei Namensklau

vom 12.04.2008, 10:50 Uhr

Hallo zusammen,

laut eines Gerichtsurteils des Bundesgerichtshofes am Freitag, ist das Auktionshaus Ebay verpflichtet, bei einem Namensklau zu haften. Im Falle eines betrügerischen Deliktes durch den Verstoß des Namensrechtes müsse der Veranstalter die dadurch entstandenen Verletzungen "im Rahmen des Zumutbaren verhindern".

Dieser Beschluss wurde in die Welt gerufen, weil im November 2003 ein Käufer bei einem Anbietenden angerufen hat, um sich für die mangelnde Ware zu beschweren. Es hatte sich bei den gekauften Pullovern um Fälschungen gehandelt und nicht, wie der Verkäufer angeblich geschildert hatte, um Originalware. Wie sich heraussetellte, war der Anbieter gar nicht selbst für dieses Angebot verantwortlich gewesen. Jemand Unbekanntes hatte sich bei Ebay unter dem selben Namen und der gleichen Anschrift sowie Telefonnummer angemeldet und Aktionen unter dem Deckmantel einer anderen Person getätigt.

In einem weiteren verfahren solle nun geprüft werden, ob es dem Auktionshaus technisch möglich sei, solche "Doppelanmeldungen" nachzuverfolgen und ggf. zur rechten Zeit einzuschreiten. Damit solle verhindert werden, dass änhliche Fälle sich noch einmal ereignen.

Benutzeravatar

» IceKing32 » Beiträge: 1238 » Talkpoints: -5,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallöchen,

Ja das Urteil an sich finde ich ganz gut. Schließlich kommen gewisse Namen einfach desöfteren vor und bevor man ebay sagen kann hat man eine Anzeige am Hals für die man letzten Endes gar nichts kann und das nur,weil einer den gleichen Namen hat wie man selbst oder den eigenen Namen geklaut hat um sich damit beim Auktionshaus anzumelden.

Ich denke aber das es schwierig sein dürfte dass alles zu kontrollieren. Aber wenn nicht ebay dafür haften sollte, wer dann.

Liebe Grüße
winny

Benutzeravatar

» winny2311 » Beiträge: 14978 » Talkpoints: 2,62 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Naja, der Aufwand das zu kontrollieren ist nun auch nicht so gewaltig - natürlich sehr groß, aber nicht unmöglich, man denke an das PostIdent Verfahren. Natürlich würden hier vor allem die Kosten erheblich sein, aber diese wären auch nicht besonders extrem. eBay könnte diese einerseits steuerlich geltend machen, andererseits wären diese nur am Anfang hoch. Zudem gibt`s ja noch Mengenrabatte.

Allerdings glaube ich, auch als baldiger Jurist, dass es für eBay angesichts der Fallhäufung, solange es nicht zur Pflicht wird, billiger sein dürfte, lieber die ein oder andere Klage in Kauf zu nehmen: Die Kosten hierfür werden immernoch weitaus niedriger sein als für das Postident Verfahren und gleichzeitig ist es ebenfalls steuerlich geltend zu machen (GuV usw.).

Der Bedarf seitens eBay. hier zu handeln, dürfte also, solange wie gesagt kein Zwang besteht, sehr sehr gering sein.

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^