Durch Adressdaten oder Ausweisdokumente bei Kauf absichern?
Ich erlebe es immer wieder bei Privatverkäufen auf Kleinanzeigenportalen, dass der Verkäufer dann zuerst die Adresse des Käufers geschickt haben möchte. Erst dann sendet er selbst die Zahlungsdaten zu. Bei manchen Plattformen ist es so geregelt, dass ein Kauf bindend ist, wenn ein Datenaustausch statt gefunden hat. Manche Verkäufer meinen eben, dass die Zahlungsdaten sehr sensibel sind und sie diese eben nicht zum Spaß heraus geben.
Aber ich habe auch schon erlebt, dass Verkäufer einen Interessenten beruhigen wollen, dass alles mit rechten Dinge zugeht, in dem sie versprechen eine Kopie oder ein Foto des Personalausweises zu schicken oder auch andere Dokumente. Das soll dem Käufer dann versichern, dass es eben seriös ist und er seine Ware bekommen wird.
Wie handhabt ihr das bei Verkäufen oder Käufen durch Kleinanzeigen und ähnliches? Lasst ihr euch da auch Adressdaten zur Absicherung geben? Möchtet ihr bei einem Verkauf zuerst die Adresse des Käufers haben? Bringt das durchaus etwas, damit der Käufer auch zuverlässig zahlt oder der Verkäufer eben verlässlicher wirkt?
Bist du sicher, dass das nur wegen der Absicherung ist? Nachher wird heimlich eine Schufa-Abfrage gemacht oder aber die Adresse wird dazu benötigt, um die exakten Versandkosten zu berechnen, da diese ja auf dem Festland anders sind als zu den Inseln in Deutschland.
Mir erschließt sich nicht, was an dieser Praxis so dramatisch und furchtbar kriminell sein soll. Da können auch ganz harmlose Gründe hinterstecken. Der Verkäufer wird auch teilweise über den Tisch gezogen und muss daher aufpassen. Ich halte Sicherheitsmaßnahmen daher für vernünftig und nachvollziehbar und verstehe beim besten Willen nicht, was daran verwerflich sein soll.
Täubchen hat geschrieben:Ich halte Sicherheitsmaßnahmen daher für vernünftig und nachvollziehbar und verstehe beim besten Willen nicht, was daran verwerflich sein soll.
Wie kommst du denn darauf, dass es verwerflich sein soll?
Ich habe doch nur gefragt, ob man sich so auf beiden Seiten bei einem Verkauf absichern kann und ob das immer häufiger so gemacht wird. Ich handhabe das teilweise auch so, da mir meine Zahlungsdaten zu empfindlich sind, um sie einfach so an jeden raus zu geben. Inwieweit eine Privatperson von einer anderen eine Schufa-Abfrage einfordern kann, weiß ich leider nicht. Ich habe noch nicht erlebt, dass jemand durch die Adressdaten oder ähnliches eine Abfrage dort veranlasst hat. Muss die Person, von der man die Abfrage erhalten möchte, nicht ihre Zustimmung erteilen?Ähnliche Themen
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