Rückgabe Stereoanlage wegen Nichtgefallen Kulanzabhängig?

vom 17.06.2017, 11:24 Uhr

A hat sich eine Stereoanlage in einem Fachgeschäft gekauft. Zu Hause angekommen, ist er von dem Klang sehr enttäuscht, denn Rezensionen im Internet ließen auf mehr Brilianz schließen. A möchte einen Tag nach Kauf die Anlage zurück bringen. Von einer Bekannten erfuhr er, dass Nichtgefallen kein Rückgabegrund sei. Ist A wirklich nur auf Verkäuferkulanz angewiesen? Was denkt ihr? Wart ihr schon einmal in solch einer Situation?

» Sternchen* » Beiträge: 2801 » Talkpoints: 2,12 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass A ein grundsätzliches Anrecht auf Rückgabe der Stereoanlage hat. Denn bedenke mal, wenn das 9 von 10 Kunden machen würden, dann könnte das Fachgeschäft ja gleich eine Second Hand Abteilung aufmachen und hätte nicht unbeträchtliche Verluste.

Da wird man die Stereoanlage wohl schon beim Kauf auf Herz und Nieren prüfen müssen und im Nachhinein "fehlende Brillanz" zu reklamieren, das wird wohl ein schwacher Reklamationsgrund sein. Da braucht es wohl sehr viel Verkäuferkulanz, um da ein Nichtgefallen durchzudrücken.

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» ticker » Beiträge: 114 » Talkpoints: 34,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es gibt bei Nichtgefallen kein Recht auf Umtausch, so dass A in dem Fall darauf angewiesen ist, dass der Verkäufer kulant ist und die Stereoanlage zurück nimmt. Ein Recht auf Umtausch hat man nur dann, wenn etwas an dem Gerät kaputt ist oder so etwas. Wenn einem etwas aber einfach nicht so gefällt, wie man sich das vorgestellt hat, dann gibt es zumindest keine Garantie, dass man das Teil dann auch zurückgeben kann und das Geld zurück erhält.

Ich denke, dass einige Menschen schon mal in der Situation waren und es gibt ja dann auch durchaus Geschäfte, die die Sachen auch zurück nehmen und eben so kulant sind. Darum würde ich es anstelle von A durchaus schon versuchen und einfach mal fragen, ob es möglich ist, die Stereoanlage zurück zu geben. Vielleicht hat A ja Glück und das Geschäft zeigt sich kulant. Aber darauf verlassen sollte A sich einfach nicht.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Seit wann muss man denn immer angeben, warum man etwas zurückgeben möchte? Abgesehen davon hat das für mich nichts mit "Nichtgefallen" zu tun, wenn der Klang miserabel ist und nicht den Erwartungen entsprochen hat. Für mich ist schlechter Klang ein Qualitätsmangel und daher schon ein Grund für den Umtausch, egal was der Händler sagt. Daher hätte ich keine Hemmungen das Gerät auch wieder zurückzubringen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Täubchen, das ist ja sehr niedlich, dass du das so siehst. Aber ein nicht der Erwartung entsprechender Klang ist kein Defekt an der Ware. Außerdem muss der Verkäufer dir kein Geld zurückgeben. Ein Umtausch gegen andere Wäre genügt. Möchtest du einen Mangel in Form eines Defekts geltend machen, hat der Händler das Recht auf Nacherfüllung. Er kann den Krempel einfach reparieren. Nur weil du keine Hemmungen hast, muss der Verkäufer nicht zwingend welche haben. Die Rechtslage ist eindeutig und hat nichts mit deiner Meinung zu tun. Alles andere ist Kulanz.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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