Führerscheinprüfung nicht bestanden, wie oft wiederholen?

vom 06.10.2010, 22:29 Uhr

A ist gestern zum zweiten Mal durch die praktische Führerscheinprüfung gefallen. A hat mit dem Fahrlehrer gesprochen, der meint, dass er nun ein halbes Jahr warten muss, ehe er wieder eine praktische Prüfung machen darf. Außerdem muss er dann auch noch die theoretische Prüfung wiederholen.

A hat nun mit einem anderen Fahrlehrer gesprochen, der meint, dass er eigentlich auch noch einmal die praktische Prüfung wiederholen darf. Man darf zweimal durchfallen und beim dritten Mal muss man dieses halbe Jahr warten, Was stimmt nun? Kann A die Führerscheinprüfung noch ein drittes Mal versuchen oder muss er wirklich ein halbes Jahr warten und auch die Theorie wiederholen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ob die theoretische Prüfung nochmal gemacht werden muss, hängt eigentlich nur von der Zeit ab. Also wann man sie abgelegt hat. Diese verfällt nach einem Jahr, wenn man bis dahin die praktische Prüfung nicht bestanden hat. Auch der Führerscheinantrag ist nur ein Jahr gültig. Danach muss man also nochmal von vorn anfangen. Einem Freund von mir ging es so. Er hat erst die Stunden immer verschoben und hatte dann zwischendurch noch zweimal komplizierte Knochenbrüche und hat es dadurch nicht geschafft innerhalb des Jahres die praktische Prüfung zu bestehen.

Eine Freundin von mir, die zweimal durch die praktische Prüfung gefallen ist, musste bis zur dritten nicht lange warten. Ihre Fahrleherin sagte damals, nach 14 Tagen könne sie den nächsten termin haben. Was ja auch sinnig ist, da man dann noch mal Zeit hat, ein paar Stunden zu nehmen. Nach dem dritten Durchfallen muss man aber wohl tatsächlich drei Monate warten, ehe man wieder zur Prüfung darf. Ob es eine Beschränkung gibt, wie oft man insgesamt antreten darf weiß ich nicht.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Soweit ich weiß ist das mittlerweile recht locker. Echte Sperrfristen wie früher gibt es nicht mehr. Die einzige Ausnahme ist eine 14tägige Frist zwischen den Prüfungen, einfach um auch eine Zeit vorzugeben, in der nochmal geübt werden kann. Es gibt da auch keine Anzahl mehr, die irgendwas begrenzt, auch eine MPU ist schon lange nicht mehr nötig, egal wie oft man durchfällt.

Beide Fahrlehrer sind also nicht mehr auf dem neusten Stand, was diese Regelungen angeht. Die Sperrfristen wurden übrigens 2008 abgeschafft, damals galt noch nach der dritten nicht bestandenen Prüfung eine Sperrfrist von mindestens 3 Monaten. Also auch diese Aussage vom zweiten Fahrlehrer wäre nicht mal ganz korrekt, wenn diese Vorgabe noch bestehen würde.

Einschränkungen muss man nur hinsichtlich des Führerscheinantrags machen. Denn dieser Antrag ist nur 1 Jahr lang gültig und muss dann neu gestellt. Ebenso ist die bestandene theoretische Prüfung nur 1 Jahr lang gültig und muss dann gegebenenfalls noch einmal absolviert werden, wenn man in diesem Jahr die praktische Prüfung nicht besteht, da sie ja Voraussetzung dafür ist, dass man die praktische Prüfung überhaupt ablegen kann.

Aber man kann sich ja leicht ausrechnen, dass man theoretisch 1 Jahr lang Zeit hat nach der theoretischen Prüfung alle 14 Tage eine praktische Prüfung abzulegen, also maximal 27 Chancen, wenn man wirklich davon Gebrauch macht. Wird aber natürlich etwas kostspielig, zumal sich da dann auch die Frage stellt, ob man so jemanden wirklich auf die Menschheit loslassen sollte. ;)

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich kenne das eher so, dass man nach der dritten praktischen Führerscheinprüfung eine gewisse Zeit warten muss, bis man die Prüfung erneut antreten darf. Dass man schon nach der zweiten Prüfung lange warten muss kenne ich überhaupt nicht. Vielleicht hängt das aber auch vom Bundesland und der Region ab, wo der Führerschein ausgestellt werden soll.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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