Kennt euer Prüfungsamt die Prüfungsordnung?

vom 04.07.2015, 07:56 Uhr

Ich war vor kurzem in der Sprechstunde beim Prüfungsamt, weil ich ein bestimmtes Detail geklärt haben wollte. Vor Ort aber hat sich heraus gestellt, dass das Prüfungsamt selbst absolut keine Ahnung von der Prüfungsordnung hatte. Da ich das ja vorher recherchiert hatte und wissen wollte, ob mein Anliegen nicht unter bestimmten Voraussetzungen doch möglich sei, kannte ich die Prüfungsordnung auch entsprechend. Jedoch hat sie die Dame beim Prüfungsamt total widersprochen und als ich sie auf die Prüfungsordnung aufmerksam machte, las sie das ganze dann noch einmal nach und war dann vollkommen überfordert.

Letztendlich schickte sie mich dann zum Studiengangsmanagement, um mein Anliegen dort klären zu lassen. Ich fand das ganze ehrlich gesagt ziemlich befremdlich. Ich meine, das ist doch das Prüfungsamt und seit Jahren gibt es dieselbe Prüfungsordnung und dann haben die immer noch keine Ahnung davon? Ich finde das ziemlich peinlich und für mich sieht es so aus, als ob jemand von der Materie seines Berufs nicht wirklich Ahnung hat.

Habt ihr so etwas ähnliches möglicherweise auch schon erlebt? Findet ihr es in Ordnung, wenn das Prüfungsamt die eigene Prüfungsordnung nicht kennt, vor allen Dingen wenn dieselbe Prüfungsordnung schon seit vielen vielen Jahren besteht und auch das Personal sich in dieser Zeit nicht geändert hat?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich hatte während meiner Studienzeit auch einmal den Fall, dass ich eine ganz spezielle Frage bezüglich der Prüfungsordnung hatte und unsere Dame im Prüfungsamt mit meiner Anfrage vollkommen überfordert war, da es ein sehr spezielles Problem war.

Sie hat extra noch einmal in der Prüfungsordnung nachgeschaut und mir dann gesagt, sie könne das jetzt nicht beantworten, sie müsse erst einmal Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss halten, die Prüfungsordnung sei einfach zu ungenau. Sie hat mich gebeten, zur nächsten Sprechzeit noch einmal vorbei zu kommen. ein paar Tage später konnten wir mein Anliegen dann klären.

Natürlich sollte das Prüfungsamt die Prüfungsordnungen kennen, aber es muss sie nicht Wort für Wort auswendig können. Und manchmal sind die Formulierungen auch sehr schwammig, so dass man da viel hinein interpretieren kann. Manchmal sind den Prüfungsamt dann auch die Hände gebunden und es darf nicht entscheiden.

Olly173 hat geschrieben:IDa ich das ja vorher recherchiert hatte und wissen wollte, ob mein Anliegen nicht unter bestimmten Voraussetzungen doch möglich sei, kannte ich die Prüfungsordnung auch entsprechend.

Das klingt für mich, als hättest du ein sehr spezielles Anliegen gehabt. Das war dann vermutlich einer der Fälle, in denen das Prüfungsamt nicht einfach entscheiden darf. Bei uns musste man in solchen Fällen einen schriftlichen Antrag an die zuständige Stelle, also meist Studien- oder Prüfungsausschuss stellen. Das Prüfungsamt war dann lediglich dafür zuständig, die Entscheidung des zuständigen Gremiums umzusetzen.

» danty » Beiträge: 540 » Talkpoints: 4,79 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Leider fehlen mir hier jetzt einige Informationen. Es kann doch auch sein, dass die Dame, die du zuerst wegen dem Anliegen gefragt hast, noch gar nicht lange dort gearbeitet hat und dementsprechend die Prüfungsordnung noch gar nicht auswendig kannte. Jeder Mensch braucht schließlich eine gewisse Zeit der Einarbeitung und Eingewöhnung. Daher würde ich das in dem Fall gar nicht so tragisch finden.

Wenn aber die Mitarbeiter schon viele Jahre dort arbeiten würde ich derartige Kenntnisse schon voraussetzen und da würde ich ehrlich gesagt an der Kompetenz und Zuverlässigkeit zweifeln, wenn elementare Bestandteile der Prüfungsordnung offensichtlich unbekannt sind.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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