Gültigkeit von Führungszeugnis im Ermessen des Arbeitgebers?

vom 13.04.2018, 18:32 Uhr

Herr Sauber brauchte ein Führungszeugnis für seinen Arbeitgeber. Es war ein erweitertes Führungszeugnis, welches er brauchte. Er hat es auch selbst bezahlt und bekam es vom Arbeitgeber auch nach der Kündigung zurück, Da er wieder in einer Firma anfangen will, wo er ein solches Führungszeugnis benötigt, hat er das Führungszeugnis, welches kein halbes Jahr alt ist vorgezeigt und der Arbeitgeber hat dieses akzeptiert. In dem ersten Betrieb, in dem er arbeitete musste das Führungszeugnis nicht älter als 14 Tage alt sein.

Liegt die Gültigkeit eines Führungszeugnis wirklich im Ermessen eines Arbeitgebers oder sieht der Gesetzgeber eine Gültigkeit vor? Kann ein Arbeitgeber einfach bestimmen, wann er ein "frisches" Führungszeugnis haben will?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Bezüglich der Gesetzesmäßigkeit kenne ich mich nicht aus. Allerdings könnte ich mir durchaus vorstellen, das ein Arbeitgeber das Recht hat, ein aktuelles Führungszeugnis zu verlangen. Denn auch wenn es vielleicht unwahrscheinlich ist, könnte es ja sein das in dem letzten halben Jahr irgendwas passiert ist, was in dem Zeugnis drin steht.

Deswegen würde ich in dem Fall einfach ein neues Zeugnis, auf Kosten des neuen Arbeitgebers, beantragen. Ist er damit nicht einverstanden, würde ich darauf beharren, das er das Alte akzeptiert. Denn man hat ja auch gewisse Kosten zu tragen bei der Neubeantragung.

» Kobe » Beiträge: 472 » Talkpoints: 72,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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