Wann ist eine Verkürzung der Kündigungsfrist möglich?

vom 21.03.2018, 15:52 Uhr

Normalerweise ist es so, dass man bei der Kündigung einer Wohnung beispielsweise etwa drei Monate Kündigungsfrist hat. Wenn man einen Nachmieter schon früher findet, dann kann man unter Umständen durchsetzen, dass man früher aus dem Mietvertrag entlassen wird. Aber dafür muss sich der Vermieter darauf einlassen und einverstanden sein.

Nun habe ich zum ersten Mal von einer so genannten "Verkürzung der Kündigungsfrist" gehört. Eine Bekannte von mir ist davon betroffen und muss von heute an bis spätestens 1. April aus der Wohnung raus und sucht jetzt Nachmieter. Leider sind mir keine Details bekannt, also ich weiß nicht, ob sie gekündigt hat oder ihr gekündigt wurde und das Verhältnis ist auch nicht so eng, dass man mal eben nachfragen könnte. Unter welchen Umständen ist eine Verkürzung der Kündigungsfrist möglich?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Wenn ihr gekündigt wurde, dann braucht sie sich um Nachmieter ja überhaupt nicht kümmern. Ich würde mich jedenfalls nicht darum kümmern, weil ich dann genug zu tun hätte mit meinem Umzug.

Wenn sie selbst gekündigt hat, kann es vielleicht sein, dass der Vermieter gesagt hat, dass sie, wenn sie bis zum ersten April einen Nachmieter finden würde, sie dann eher raus kann.

Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist möglich, wenn man beispielsweise in der Wohnung ein Schimmelproblem hat und den Vermieter schon mehrfach angeschrieben hat und er nichts unternimmt. Dann kann man innerhalb eines Monats kündigen. Das habe ich schon mal gemacht und dazu hat mir damals der Mieterschutzbund geraten. Das kann aber in deinem Fall nicht sein, weil man da ja keinen Nachmieter für sucht, wenn alles schimmelig ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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