Als Kunde um Fälschung der eigenen Unterschrift bitten?

vom 18.03.2018, 16:14 Uhr

Bei einigen Hilfsmitteln ist es so, dass man den Erhalt in der Apotheke auf dem Rezept quittieren muss, damit die Krankenkasse das Hilfsmittel überhaupt ersetzt. Das ist zum Beispiel bei Spritzen, Kanülen und Lanzetten der Fall. Nun hatte ich vor einigen Wochen eine Kundin, die Diabetikerin ist und solche Dinge benötigte. Bedauerlicherweise hatte sie den rechten Arm gebrochen und konnte ihn nicht zum Schreiben nutzen. Somit war es nicht so leicht möglich, die Unterschrift zu geben.

Erst bat mich die Kundin dann darum, dass ich doch für sie in ihrem Namen unterschreibe, also ihre Unterschrift fälsche. Das habe ich aber nicht gemacht und so hat sie dann mit der linken Hand unterschrieben, auch wenn das natürlich nicht so leicht möglich war. Ich habe das Problem ja verstanden, aber trotzdem würde ich doch niemanden darum bitten, dass jemand meine Unterschrift fälscht.

Wie hättet ihr an der Stelle der Kundin gehandelt? Hättet ihr auch darum gebeten, dass eure Unterschrift gefälscht wird oder hättet ihr das auf keinen Fall getan? Hättet ihr an meiner Stelle im Namen der Kundin unterschrieben oder hättet ihr das auch abgelehnt, weil es ja eine Fälschung der Unterschrift ist?

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Ich hätte gleich wie du gehandelt und auf keinen Fall für die Kundin unterschrieben. Bei allem was recht ist, aber ich würde niemals eine Unterschrift fälschen. Vor allem wenn es wie in deinem Fall um Medikamente geht. Falls etwas passiert und aufliegt, dass du unterschrieben hast, hast du wahrscheinlich ein riesiges Problem am Hals.

Wäre ich die Kundin gewesen, wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen, jemand anderen um die Fälschung meiner Unterschrift zu bitten. Ich einfach von Haus einfach mit Links unterschrieben. Die Unterschrift schaut dann natürlich nicht so aus wies sonst, aber dennoch hätte ich so eigenhändig unterschrieben.

» Birdy93 » Beiträge: 767 » Talkpoints: 10,23 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich hätte ebenfalls auf gar keinen Fall unterschrieben, egal was die Kundin gesagt hätte. Hinterher hat man rechtliche Probleme am Hals wegen Urkundenfälschung und das hätte ich nicht riskieren wollen. Ich hätte ebenfalls darauf bestanden, dass die Kundin die Papiere selbst unterschreibt, wenn auch mit der anderen Hand. Das wäre mir egal gewesen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Wo liegt bitte das Problem, den Empfang der Hilfsmittel mit "im Auftrag" zu quittieren? Da muss niemand eine Unterschrift fälschen und eine Retaxation durch die Krankenkasse ist ausgeschlossen. Immerhin darf der Patient oder jede andere zum Empfang berechtigte Person unterschreiben. Das kann eben auch ein Familienmitglied, ein Nachbar oder der Taxifahrer, der mit der Rezepteinlösung beauftragt worden ist, sein. Die Apotheke muss keinen Nachweis führen, in welchem Verhältnis der Empfänger zum Abholer steht. Das kann eigentlich nicht so schwer sein und sollte insbesondere klar sein, wenn man den Job macht, oder?

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



cooper75, wir dürfen nicht selber im Auftrag unterschreiben, das ist erst kürzlich noch einmal in einem Rundschreiben geschrieben worden. Und es ist leider mittlerweile so, dass derjenige, der im Auftrag unterschreibt, es sehr wohl angeben muss, ob er der Ehemann, Nachbar oder sonst etwas von dem Patienten ist. Somit war es mir nicht möglich, selber im Auftrag zu unterschreiben, wenn ich nicht hätte lügen wollen, wer ich denn bin.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Das hat bisher jedes Gericht gekippt. Die Apotheken sind nicht verpflichtet und auch nicht berechtigt, Angaben zum berechtigten Empfänger zu erheben. Das wäre nun auch ziemlich aufwendig, wenn beispielsweise ein Altenheimfahrer oder ein Taxifahrer das Rezept abgibt, oder?

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Aufwändig ist es auf jeden Fall, aber da das die letzte Info war, die wir hatten, haben wir uns daran gehalten. Ich werde aber morgen mal beim Apothekerverband nachfragen. Danke auf jeden Fall für die Info und ich hoffe auch, dass die Unterschrift dann wieder einfacher einzuholen ist, wenn nicht der Patient selber vor einem steht.

» Barbara Ann » Beiträge: 28933 » Talkpoints: 56,80 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Ihr lasst euch allen Ernstes den Ausweis zeigen und dokumentiert auf der Rückseite des Rezepts Name und Anschrift des Empfängers sowie das Verhältnis zum Patienten? Also Frau XY, wohnhaft xxx, Großnichte der Nachbarin von dem Patienten? Und was passiert, wenn der, der die Verordnung bringt, so aussieht, als ob er der Patient ist? Kontrolliert ihr das auch?

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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