Wem muss man alles ein Insolvenzverfahren mitteilen?
Als ich diesen Thread gelesen habe Ablauf und Dauer eines Insolvenzverfahrens habe ich mich gefragt, bei wem man eigentlich alles eine Mitteilungspflicht hat, wenn man ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Gehen wir jetzt mal von einem privaten Insolvenzverfahren aus. Muss man da dem Arbeitgeber Bescheid sagen? Muss der Vermieter das wissen? Zu wem ist man laut Gesetz verpflichtet auch mitzuteilen, dass man insolvent ist? Warum ist man da verpflichtet oder ist das alleine Privatsache und geht keinem was an?
Dem Arbeitgeber muss man nicht Bescheid sagen, das macht der Insolvenzverwalter. Dem Vermieter muss man eigentlich Bescheid sagen, habe ich jedoch nicht gemacht. Wieso man das dem Vermieter mitteilen muss weiß ich nicht. Sonst muss man niemanden darüber informieren.
Sternenbande hat geschrieben:Wieso man das dem Vermieter mitteilen muss weiß ich nicht. Sonst muss man niemanden darüber informieren.
Das ist doch eigentlich ziemlich logisch. Wenn man aus der Nebenkostenabrechnung ein Guthaben erwirbt, dann ist dieses Guthaben unter Umständen auch dazu aufzuwenden, um Zahlungen bei einem Gläubiger zu leisten. Ein Insolvenzverfahren ist ja nicht dazu da, das man einfach nur die Hände in den Schoß legt und die Frist ablaufen lässt, sondern eigentlich, das man versucht die Schulden auch zurück zuzahlen und dafür wird auch das Geld aus einer Nebenkostenabrechnung genutzt.
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