Muss ein Geschädigter sich mit Zeitwert zufrieden geben?

vom 15.12.2017, 15:10 Uhr

Frau Schusselig hat bei einer Bekannten, Frau Sauer, den 4 Jahre alten, aber teuren Teppich mit einer Zigarette verbrannt und hat diesen Schaden ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet. Eine Haftpflichtversicherung ist eine Zeitwertversicherung, die nur den Zeitwert zahlt. Das ist der Kaufpreis minus die Abschreibung für die Jahre, die der Artikel alt ist. Somit kann sich Frau Sauer keinen neuen Teppich kaufen, da sie nur einen Zeitwert bekommt.

Frau Schusselig hat auch nicht viel Geld und kann die Differenz nicht aus eigener Tasche zahlen, da es auch ein sehr teurer Teppich einmal war. Die Versicherung meinte zu Frau Schusselig, dass sie aus der Sache raus ist und der Geschädigte sich mit dem Zeitwert zufrieden geben muss. Denn man kann nichts Neues verlangen, wenn jemand was altes kaputt gemacht hat.

Frau Sauer aber meint, dass Frau Schusselig schon die Differenz zahlen muss. Denn schließlich will sie einen neuen Teppich und kann sich keinen neuen leisten, wenn nur der Zeitwert gezahlt wird. Muss ein Geschädigter, wie die Versicherung sagt, sich mit dem Zeitwert zufrieden geben oder kann ein Geschädigter die Differenz vom Schadensverursacher dann verlangen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Paragraph 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches sagt, dass ein Geschädigter durch den Schadenersatz nicht besser gestellt werden darf als vor dem Schadensereignis. Folglich muss der Geschädigte sich bei normalen Gebrauchsgegenständen mit dem Zeitwert begnügen.

Dabei ist es unerheblich, ob der Schadensverursacher selbst oder seine Versicherung den Schaden begleicht. Frau Sauer hatte keinen neuen Teppich und sie hat auch kein Recht auf einen neuen. Die bisherige Abnutzung hat sie verursacht und deshalb muss sie für diesen Anteil auch selbst aufkommen.

Ein anderes Beispiel macht es deutlich. Nehmen wir an, Frau Schusselig hätte den zehn Jahre alten VW Golf mit 300.000 Kilometern Laufleistung zerstört. Dann bekommt Frau Sauer auch nicht das Geld für einen Neuwagen. Dass ein gebrauchter Golf leichter zu kaufen ist als ein gebrauchter Teppich, das ist unerheblich.

Frau Sauer hat keine weiteren Ansprüche gegen Frau Schusselig. Wenn es sich um einen Läufer handelt, kann Frau Sauer einen gebrauchten kaufen oder die Differenz für einen neuen Teppich aus eigener Tasche zahlen. Bei einem Teppichboden kann sie das Geld in eine Reparatur stecken oder das Geld behalten und den Teppichboden selbst flicken. So schwer ist das nicht.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Eigentlich ist das eine blöde Regelung. Ich kenne es ja auch von der Kfz-Versicherung so, da würde man für einen alten Wagen nur sehr wenig bekommen und es wird dabei gar nicht bedacht, dass man in den Wagen viel Geld gesteckt hat und dass der so vielleicht auf dem Markt gar nicht mehr erhältlich ist. Auch bei einem Teppich kann das der Fall sein - vielleicht gibt es solche Teppiche gar nicht mehr und der Geschädigte muss das dann einfach so hinnehmen.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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