Urlaubstage wenn man nicht am 1. eines Monats anfängt
Frau Vollzeit hat am 8. Mai in diesem Jahr in einer Firma angefangen zu arbeiten. Ihr stehen laut Vertrag 2 Urlaubstage pro Monat zu. Da sie aber nur 10 Tage in diesem Jahr Urlaub genommen hat, wollte sie die restlichen Tage dann noch in diesem Jahr nehmen. Sie würde, wenn der Mai mitzählen würde noch 6 Urlaubstage haben. Da sie aber erst am 8. Mai angefangen hat ist sie sich nicht sicher.
Im Personalbüro hat Frau Vollzeit die Antwort bekommen, dass der Mai nicht mitzählt, weil sie den nicht voll gearbeitet hätte und nur 4 Urlaubstage noch übrig hat. Wie schaut es aus, wenn man nicht am 1. eines Monats anfängt zu arbeiten? Stehen einem dann nicht die Urlaubstage für den Monat zu oder nur einer oder wirklich gar kein Tag?
Für den Mai besteht in der Tat keinerlei Urlaubsanspruch, denn da sagt das Bundesurlaubsgesetz ganz klar, das der Anspruch für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses besteht. Da sie erst am 08. Mai angefangen hat, hat sie den Mai somit auch logischerweise nicht voll gearbeitet und damit auch keinen Anspruch für den Monat.
@StarChild, ich habe da im Netz so widersprüchliche Aussagen gelesen. Der eine sagt, wenn mehr als die Hälfte gearbeitet wurde dann hat man Ansprüche und der eine sagt, dass man nur einen Tag Urlaub für den Monat bekommt. Leider kann ich aber keine verbindliche Aussage finden. Wo kann man das ganz verbindlich nachlesen per Gesetzestext beispielsweise?
Im Bundesurlaubsgesetz §5 Absatz 1 ist die gesetzliche Regelung angeführt, da ist deutlich von einem vollen Monat die Rede, und die ist immer solange bindend, wie es keinen anders lautenden Tarfivertrag oder entsprechende Betriebsvereinbarungen gibt oder Regelungen im Arbeitsvertrag zu finden sind.
Was also andere Leute so sagen, ist immer relativ, da man ja nie weiß, ob sie weiterführenden Regelungen unterliegen, denn zum Beispiel die Regelung das man den Anspruch auf die Urlaubstage für den laufenden Monat auch erwirbt wenn man vor dem 15. des Monats eintritt, ist eine Regelung zu Gunsten des Arbeitnehmers und damit dann auch erlaubt.
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