Unterhalt für Kind welches nicht vom Ehemann ist einklagen
Frau A und Herr B sind verheiratet und haben sich getrennt. In der Trennungszeit hat jeder der beiden einen neuen Partner gehabt. Nach einiger Zeit haben aber beide gemerkt, dass sie doch zusammen gehören und haben sich wieder zusammengerauft. Nun wurde aber Frau A von dem Partner, den sie in der Trennungszeit hatte, schwanger. Der Ehemann liebt das Kind wie sein eigenes und da es in der Ehe geboren ist, ist es auch ein eheliches Kind von Herrn B. Aber da sie auch dem Kind nicht vorenthalten wollen, dass Herr B nicht der biologische Vater ist soll auch der Vater des Kindes Unterhalt zahlen und sich mit um das Kind kümmern.
Der biologische Vater hat sich aber zurückgezogen und will von all dem nichts wissen. Frau A und Herr B wollen aber schon, dass der leibliche Vater auch zahlen muss. Wie können die beiden den Unterhalt einfordern bzw. einklagen, wo doch Herr B der gesetzliche Vater ist. Muss Herr B erst mal die Vaterschaft anzweifeln und gerichtlich feststellen lassen, dass er nicht der Vater ist oder wie macht man das am besten?
Genau, Herr B muss angeben, dass er nicht der Vater ist und Frau A muss dann eben den biologischen Vater benennen. Allerdings ist es trotzdem schwierig den biologischen Vater für Forderungen heranzuziehen, da der Gesetzgeber eben möchte, dass derjenige als Vater gilt, welcher der Ehemann der Mutter ist. Herr B würde dann auch seine Rechte gegenüber dem Kind verlieren.
Jeder Richter der die Wahl hat zwischen einem biologischen Vater der sich nicht kümmern möchte und einem rechtlichen Vater, der sich gerne kümmert, würde sich immer für letzteren als Vater entscheiden.
Warum will man denn den biologischen Vater damit behelligen? Dieser möchte offensichtlich eh keinen Kontakt, der Ehemann möchte der Vater sein, dann kann dieser doch auch ganz normal im Alltag für das Kind aufkommen. Mittel und Wege gibt es sicherlich, den biologischen Vater zum zahlen zu bewegen, aber damit rät man diesem Vater ja auch Rechte ein, die dieser vielleicht nicht haben sollte, wenn er sich nicht kümmern möchte. Wenn man aber wirklich Geld von ihm will, sollte man sich anwaltlich beraten lassen.
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