Was bedeutet „gekauft wie gesehen“ in Kaufvertrag?
Speziell bei Kaufverträgen von Gebrauchtwagen schreiben ja viele Verkäufer gern den Zusatz „gekauft wie gesehen“ mit hinein und erhoffen sich wohl dadurch, einen grundsätzlichen Gewährleistungsausschluss und schließen somit wohl auch ein Rückgaberecht aus. Aber ist denn dem auch wirklich so und ist denn solch ein Passus im Kaufvertrag auch wirksam? Kennt ihr diese Zusätze in Kaufverträgen, wo finden diese denn noch sehr beliebt Anwendung und welche Bedeutung messt ihr diesen bei?
Ich habe mir mal sagen lassen, dass "gekauft wie gesehen" veraltet ist. "Kauf ohne jegliche Gewährleistung" oder "Privatverkauf ohne Rücknahme oder Garantie" ist bei einem Privatkauf der Ausschluss dafür, dass man das gebrauchte Teil, egal, ob Auto oder Bleistift wieder zurückbringt oder vom Kauf zurücktritt. Beim Privatkauf bzw. Privatverkauf von Autos hat man keine Garantie oder muss keine Garantie gewähren.
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