Muss Händler gebrauchte Ware zurücknehmen?

vom 13.11.2017, 23:38 Uhr

A hat bei einem Händler H eine Maßanfertigung in Auftrag gegeben. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten wurde diese Maßanfertigung drei Wochen später als angegeben geliefert. Dabei wurde leider der Wunsch von A, dass die Trense ein Reithalfter ohne Sperrriemen haben soll, vom Lieferanten des Händlers H nicht berücksichtigt. Der Händler hat daraufhin A angeboten die Trense erstmal so zu liefern, wie sie angekommen ist und das richtige Reithalfter in der angegebenen Lieferzeit nachzuliefern.

Nun hat es A aber zu lange gedauert und er fordert sein Geld zurück, weil das Reithalfter noch nicht nachgeliefert wurde. Jedoch hat A die Trense inzwischen mehrmals benutzt. A besteht trotzdem darauf sie zurückzugeben, da die Nachlieferung immer noch nicht eingetroffen ist. Muss der Händler H die Ware nun zurücknehmen, obwohl sie bereits in Gebrauch war? Eine Lieferfrist für das zweite Reithalfter wurde nie vereinbart.

» Hufeisen » Beiträge: 6059 » Talkpoints: 0,95 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Maßanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Einfach zurückgeben geht nicht. Allerdings geht es hier nicht um eine einfachen Umtausch, es liegt ein Sachmangel vor, da die Trense nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Da der Verkäufer wohl kein Interesse an der Nacherfullung hat, kann man vom Vertrag zurücktreten. Doch das würde ich regeln, bevor man etwas zurücksendet. Sonst ist hinterher die Ware weg und das Geld auch.

» cooper75 » Beiträge: 13447 » Talkpoints: 524,06 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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