Gesundheitsfragen bei Lebensversicherung Pflicht?

vom 04.10.2017, 21:29 Uhr

Wie ich jetzt mal gelesen habe, gibt es wohl auch Gesundheitsfragen wenn man eine Lebensversicherung abschließen möchte. Gelten denn derartige Gesundheitsfragen für alle Arten der Lebensversicherungen, also für kapitalbildende und Risikolebensversicherungen gleichermaßen? Sind solche Gesundheitsfragen generell bei allen Versicherungsgesellschaften verpflichtend oder gibt es auch welche, die darauf verzichten? Welche Rolle spielt denn hierbei das Alter eines Versicherungsnehmers?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die Gesundheitsfragen hat man immer, egal wie alt man ist. Damit kann die Versicherung auch die Leistung einschränken. Das hängt dann mit diversen Krankheiten zusammen, wo dann halt im Vertrag Sonderregelungen aufgestellt werden.

Real bedeutet das zum Beispiel, dass man bei einer früheren Krebserkrankung die Leistung nicht fällig wird, wenn man die Todesursache dann Krebs ist. Denn ein erneuter Ausbruch der Krankheit ist ja möglich, selbst wenn man aus medizinischer Sicht als geheilt gilt.

Ob die Fragen bei jeder Versicherungsgesellschaft gleich sind und ob sie, je nach Antwort, auch gleich reagieren, weiß ich nicht. Aber ich gehe davon aus, dass die Fragen doch ziemlich ähnlich sein werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Seit 2013 sind die Gesundheitsfragen bei einer Lebensversicherung, egal ob Kapitalbildende Lebensversicherung oder Risikolebensversicherung. Wenn eine Versicherung tatsächlich keine Gesundheitsfragen stellen sollte, dann handelt es sich eher um eine etwas andere Versicherungsart wie zum Beispiel eine Sterbegeldversicherung oder eine Altersversorgung mit Hinterbliebenenschutz, die unter dem Deckmantel Risikolebensversicherung läuft. Das ist dann aber keine klassische Risikolebensversicherung oder Kapitalbildende Lebensversicherung mehr. Da dort alle Mitglieder gleich behandelt werden, sind dort auch die Beiträge entsprechend hoch, da jeder einen gewissen Risikozuschlag zahlt.

Meistens müssen aber nicht alle Krankheitsverläufe die man seit Geburt hat hatte auflisten, sondern für einen gewissen Zeitraum rückwirkend, also zum Beispiel für die letzten 5 oder 10 Jahre und dann eben auch nicht jeder kleine Schnupfen, sondern es werden eher die Angaben gefordert zu Arztbesuchen, Krankenhausaufenthalten, Kur- oder Rehabilitationsmaßnahmen, Brüchen, chronische Krankheiten, Operationen, Grad der Schwerbehinderung, Minderung von Erwerbstätigkeit, Dauermedikationen oder auch Dinge wie Migräne oder zu Drogen, Alkohol und ähnliches.

Sollten Angaben zu den Gesundheitsfragen widersprüchlich sein, dann behält sich die Versicherung auch vor eine Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht anzufordern und dann mit dem jeweiligen Arzt Kontakt aufzunehmen, um diese Fragen direkt zu klären. Die wird meistens schon bei Vertragsabschluss mit gefordert. Erteilt man diese nicht, dann kann das natürlich bedeuten, das ein Abschluss direkt abgelehnt wird.

Das verschweigen von Krankheiten bringt übrigens nichts, denn sollte dann ein Versicherungsfall eintreten und es stellt sich heraus, das man zum Beispiel eine Krebserkrankung verschwiegen hat, aber eben an diese gestorben ist, dann kann der gesamte Versicherungsschutz verwirkt sein und die Lebensversicherung zahlt keinen Cent an die Hinterbliebenen.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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