Muss man sein Stammbuch bei den Behörden kaufen?
Eine Bekannte von mir plant ja zur Zeit ihre Hochzeit und ist daher ziemlich beschäftigt. Sie erzählte dann neulich von einer Sache, die ihr nicht so ganz klar war und die sie unlogisch finden würde.
So meinte sie, dass es ja überall so Familienbücher oder Stammbücher zu kaufen geben würde, sie hätte auch schon günstige bei Online-Shops gefunden, die sie fast gekauft hätte. Jedoch haben die Standesbeamten zu ihr gesagt, dass dieses Buch nicht akzeptiert werden würde und dass sie es schon bei dem Standesamt kaufen müsste, wo sie heiraten möchte.
Ich meine, es ist logisch, dass die damit ja auch irgendwo Geld verdienen und die wollen natürlich nicht, dass diese Einnahmequelle einfach so wegbricht. Aber warum gibt es dann so viele Angebote von diesen Büchern aus anderen Quellen, wenn angeblich keine Behörde ein fremdes Stammbuch akzeptiert? Oder ist das hier eher die Ausnahme und eine Eigenart des betreffenden Standesamts? Muss man sein Stammbuch wirklich bei der Behörde kaufen, wo man heiraten will?
Wo man diese Bücher kauft, in denen man sich seine diversen Beurkundungen der Standesämter abheften kann, ist jedem selbst überlassen. Man kann diese "Zettelchen" auch lose in die Schublade legen oder sonst wie aufbewahren, das alles geht einen Standesbeamten und den Rest der Behörde herzlich wenig an.
Aufgabe des Standesbeamten ist lediglich, gewisse Amtsvorgänge ordnungsgemäß durchzuführen und zu beurkunden, mehr nicht. Der Vertrieb von Handelswaren aller Art gehören definitiv nicht zu seinen Aufgaben.
Ich kann das gar nicht glauben, denn im Endeffekt bekommt man nur einen Zettel im DinA4 oder im DinA5 Format, die die Hochzeit dann auch beurkunden. Was man damit macht ist jedem selbst überlassen. Man braucht damit auch kein Stammbuch und muss keines kaufen wenn man das nicht möchte, sondern kann diese auch in einem Karton oder einem üblichen Ordner dann aufbewahren.
Von daher glaube ich das nicht und hier will man dir eher einen Bären aufbinden und auch das Standesamt tut sich damit keinen Gefallen wenn sie solche Dinge von sich behaupten, denn sie können nicht das ausstellen der Urkunde von solchen Dingen abhängig machen, die nicht niedergeschrieben stehen in der allgemeinen Vorschrift und nach dem Gesetz. Und was da für Unterlagen mitgebracht werden müssen, damit eine Eheschließung vollzogen werden kann vor dem Standesamt, kann man sehr wohl recherchieren und da steht nirgendwo "Stammbuch vom jeweiligen Standesamt" als Bedingung.
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