Rückzahlung von Prozesskostenhilfe - wann und wieviel?
vom 25.07.2017, 14:10 Uhr
• Seite 1 von 1
Oft wird dazu geraten, dass, wenn ein Rechtsstreit geführt werden soll oder muss, dass man Prozesskostenhilfe beantragen kann und die dann auch meist gewährt wird. Aber unter welchen Umständen und wann und wieviel muss die Prozesskostenhilfe wieder zurückgezahlt werden? Wie lange kann die Prozesskostenhilfe zurück erlangt werden und muss man sie dann in voller Höhe zurückzahlen?
Das Gericht ist berechtigt, vier Jahre das Einkommen zu überprüfen. Nach Ablauf der vier Jahre wird nichts mehr zurückgefordert. Wenn der damals Prozesskostenhilfeberechtigte innerhalb der genannten vier Jahre nun über ein höheres Einkommen als damals verfügt, kann das Gericht die Prozesskosten ganz oder teilweise zurückverlangen.
• Seite 1 von 1
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Beziehung mit dem Vorhaben eingehen, den anderen zu ändern? 1454mal aufgerufen · 8 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von Klehmchen
Forum: Liebe, Flirt & Partnerschaft
- Beziehung mit dem Vorhaben eingehen, den anderen zu ändern?
- Sich für die Ausmaße seiner Sammlungen schämen müssen? 1327mal aufgerufen · 11 Antworten · Autor: Prinzessin_90 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Alltägliches
- Sich für die Ausmaße seiner Sammlungen schämen müssen?
- Junge Generation kennt deutsche Wörter nicht mehr 4150mal aufgerufen · 18 Antworten · Autor: anlupa · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Alltägliches
- Junge Generation kennt deutsche Wörter nicht mehr
- Ungerechte / ungleiche Freundschaft 2224mal aufgerufen · 6 Antworten · Autor: merlinda · Letzter Beitrag von Hufeisen
Forum: Alltägliches
- Ungerechte / ungleiche Freundschaft
- Nicht mit jemandem essen gehen wollen der Veganer ist? 1917mal aufgerufen · 15 Antworten · Autor: Crispin · Letzter Beitrag von Gerbera
Forum: Essen & Trinken
- Nicht mit jemandem essen gehen wollen der Veganer ist?
