Welche Produkte sind vom Fernabsatzgesetz ausgenommen?

vom 07.07.2017, 10:57 Uhr

Ich habe jetzt den Fall, dass ein Händler bei e-Bay standardmäßig den Umtausch einfach von vornherein ausschließt. Dass das überhaupt möglich ist, wusste ich gar nicht. Nach meinen Recherchen darf er das bei bestimmten Produkten, ansonsten gelten für Fernabsatzgeschäfte im Versandhandel oder im Internet für die Verkäufer strengere Richtlinien als im stationären Handel. Ob sie wollen oder nicht, wenn ihre Ware nicht bestimmten Kriterien zur Ausnahme entspricht und ansonsten unversehrt ist, müssen sie sie wieder zurücknehmen.

Aber welche Waren sind von diesen Ausnahmen eigentlich betroffen? So richtig finde ich darüber nichts. Dass für den Kunden getätigte Maßanfertigungen sowie verderbliche und hygienische Sachen darunter fallen ist klar. Aber was ist mit Sachen wie Unterwäsche oder Sommerschuhen? Bei ersterem denke ich mir, dass so etwas vom Umtausch ausgeschlossen ist, aber darf der Verkäufer das auch für Schuhe reklamieren? Darf er eine Gesetzeslücke nutzen und beim Verkauf von normaler Oberbekleidung wie einem Pullover das Umtauschrecht aushebeln? Oder gelten diese Ausnahmen auch für Kleidung? Wenn ja, unter welchen Umständen?

» Verbena » Beiträge: 5156 » Talkpoints: 0,93 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Es ist so ein wenig eine Grauzone die hierbei genutzt wird und das auch im stationären Handel. Sachen die nach der Verwendung nicht mehr verkauft werden können, dürfen davon ausgeschlossen werden. Sprich hast du Unterwäsche gekauft, diese getragen und das Hygienesiegel entfernt, dann müssen diese auch nicht umgetauscht und zurück genommen werden. Darunter fällt ebenfalls Bademode mit Höschen.

Kopfhörer fallen ebenfalls mit darunter. Denn diese dürfen hinterher auch nicht wieder verkauft werden, wenn sie einmal bei einem Kunden im Ohr gesteckt sind oder auch nur auf den Ohrmuscheln lagen. Das aber auch nicht nur im Fernabsatzgesetz, sondern auch im stationären Handel und die meisten Händler nehmen das dann auch nicht zurück wenn man sie umtauschen möchte.

Maßanfertigungen, Sonderbestellungen in großer Menge die unüblich ist, fallen ebenfalls darunter. Meint also nun einer, von einem kleinen Händler 200 Möbelfüße bestellen zu müssen wenn der Schnitt 4-10 Stück kauft, dann muss er diese auch nicht zurück nehmen wenn der Kunde es sich anders überlegt. Die Händler weisen in der Regel auch vorher darauf hin, was ausgenommen ist vom Rückgabe und Umtauschrecht und wenn das gemacht worden ist, dann hat der Kunde auch schlechte Karten darauf. Wie gesagt, es ist eine Grauzone aber als Händler braucht man einen triftigen Grund, warum man das verweigert und viele beziehen sich auf die Hygiene oder Sonderbestellungen auf Kundenwunsch, die sich anderweitig dann schlecht oder gar nicht vermarkten lassen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Nicht nur Maßanfertigungen, sondern auch, wenn der Verkäufer an dem Produkt etwas verändert hat, weil der Kunde das so wollte. Also zum Beispiel in eine Jeans dekorative Löcher schneiden oder die Handtücher mit einem Vornamen besticken und so weiter. Dann schließen auch viel Händler die Rücknahme aus.

Bei Schuhen finde ich so eine Regelung schwierig, denn nicht jeder Schuh passt an jeden Fuß. Und da es keinen Standard Fuß gibt und auch keine standardisierten Angaben, wie breit ein Schuh ist und wie lang Größe 40 zum Beispiel tatsächlich ist, ist das relativ schlechter Kundenservice.

Vorstellen könnte ich mir so eine Regelung höchstens bei Schuhen wie Birkenstock, die ein festgelegtes Fußbett haben wo man dann weiß, wenn man Größe 40 schmal kauft, dann fallen die Schuhe immer exakt gleich aus und da muss man als Stammkunde dieser Firma nichts zurück schicken. Aber in anderen Fällen würde ich bei so einem Händler nicht Schuhe kaufen wollen.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Mit Schuhen ist es zwar so eine Sache, wenn diese aber ohne Socken probiert worden sind, dann fallen sie ebenfalls mit unter die Hygiene und können damit ausgenommen werden. Wird das ganze mit Socken probiert, dann ist es noch etwas anderes. Im Geschäft kann das der Verkäufer beaufsichtigen und sehen, bei dem reinen Online Versand kann man das nicht und muss daher auf den Kunden hoffen. Gleiches gilt auch für Unterwäsche und Bademode, ob diese nun mit einem Höschen darunter probiert wurde oder nicht.

Kann man das logisch begründen, dann kann man es ausnehmen aber dann kaufe auch weniger Kunden. Denn den Kunden ist es insgesamt schon wichtig, dass sie Ware auch zurück geben können wenn sie nicht passt oder nicht gefällt und daher verzichten viele Händler auch darauf und beißen in den teuren sauren Apfel, anstatt die Kundenbreite damit zu schrumpfen, auch wenn es ihr gutes Recht wäre. Von daher findest du das eher selten, dass sich jemand im Online Handel weigert bei Schuhen mit der Rücknahme.

Der Fall mit den veränderten Waren vom Händler, fällt unter den Begriff Sonderanfertigungen mit wie ich es schon erwähnt hatte und eben nicht nur Maßanfertigungen die auf Kundenwunsch gefertigt worden sind.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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