Höhe und Berechnung von Mutterschutzlohn
Gehen werdende Mütter in Mutterschaftsurlaub, so haben diese ja einen Anspruch auf Mutterschutzlohn. Welche Anspruchsvoraussetzungen bestehen denn aber dafür und woran berechnet sich denn ein solcher Mutterschutzlohn? Welche Bezugszeiten sind denn bei dieser Art der Lohnfortzahlung denkbar?
Gezahlt wird dieser dann, wenn ein Beschäftigungsverbot vorliegt. Es kommt dann darauf an, wann dieses eingetreten ist da manche direkt eines bekommen von Anfang an, und manche erst hinterher.
Wie sich das ganze berechnet ist ebenfalls klar. Es wird der Durchschnittslohn der letzten 3 Monate angesehen und danach berechnet sich dieser, wenn das Gehalt monatlich gezahlt wird. Ansonsten die letzten 13 Wochen vor Eintritt der Schwangerschaft. Finanzielle Einbußen soll die Mutter nicht haben wenn sie vom Beschäftigungsverbot betroffen ist, allerdings gibt es auch dort Ausnahmen. Wenn sie z.B. vorher steuerfreie Zuschläge hatte, werden diese mit einem Beschäftigungsverbot dann auch Steuerpflichtig und so kann es dann hinterher auch weniger sein als vor dem Beschäftigungsverbot.
Bezugszeiten sind ebenfalls klar, solange das Beschäftigungsverbot anhält und endet dann mit Beginn des Mutterschaftsgeldes. Sprich 6 Wochen vor der Entbindung, denn dann zahlt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld auf Antrag. Bei Beamten sieht das ein wenig anders aus, da werden im Beschäftigungsverbot und auch im Mutterschutz die ganz normalen Dienstbezüge einfach weiter gezahlt.
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