Wegen Emojis Geldstrafe zahlen müssen?
Ich habe kürzlich von einem Fall aus Israel gelesen. Es ging um eine Frau, die ein Haus mieten wollte und die deswegen einen Vermieter kontaktiert hat. Sie schrieb wohl übersetzt "Guten Morgen. Bin interessiert am Haus. Muss nur Details besprechen. Wann ist für Sie eine gute Zeit?". Schließlich soll sie einige Emojis hinzugefügt haben, unter anderem eine Flamenco-Tänzerin, das Victory-Zeichen, ein Eichhörnchen, einen Kometen und ein tanzendes Mädchen mit Hasenohren.
Das hat der Vermieter allerdings so interpretiert, dass sie das Haus tatsächlich mieten wollte und nahm das Mietangebot aus dem Internet. Da sie das Angebot aber doch nicht annahm, nach näheren Informationen, wollte der Vermieter durch eine Schadensersatzklage von ihr dann umgerechnet 2000 Euro Schadensersatz haben. Das Urteil fiel wegen der Emojis gegen die Frau aus und sie musste das Geld zahlen.
Was haltet ihr von diesem Fall? Seht ihr in Emojis eine Art Vertragsabschluss? Ist der Vermieter nicht selbst Schuld, wenn er das Angebot frühzeitig aus dem Internet nimmt ohne dass ein Vertrag unterschrieben worden ist? Wären derartige Urteile auch in Deutschland möglich?
Für mich bietet der Satz und die beschriebenen Zeichen überhaupt keine Grundlage darüber, dass sie es tatsächlich gemietet hat. Immerhin hat sie doch nur Interesse bekundet und nicht gesagt, dass sie es sofort nimmt. Immerhin wollte sie ja auch Details klären und wenn das nicht stimmt, wird man sich wohl auch dagegen entscheiden. Die Zeichen dahinter sind doch in heutiger Zeit ganz normal. Den Vermieter finde ich schon ein bisschen weltfremd.
Wer kommt denn von "Oh, die hat Emojis genutzt" auf "Die will mein Haus kaufen!". Vor allem, weil es ja nicht mal dazu passende Emojis waren. Bei Haus, Herz, Familie könnte man das vielleicht noch verstehen, aber bei den genannten Emojis kommt mir das doch sehr befremdlich vor.
Emojis werden als Teil des Textes gewertet. Wieso der Vermieter als weltfremd bezeichnet wird verstehe ich nicht so ganz. Wäre das der der Fall, wäre das Urteil anders ausgefallen. Dann hätte er kein Recht und keinen Schadensersatz zugesprochen bekommen.
Was im Bericht von @Täubchen nicht erwähnt wurde ist, dass die Vermieterin über diese eine Nachricht hinaus intensives Interesse bezeugt hatte, die Details geklärt wurden und daraufhin der Vertrag aufgesetzt wurde. Das der Vermieter unter diesen Voraussetzungen die Anzeige herausnahm, ist irgendwie logisch. Die Frau meldete sich plötzlich nicht mehr und teilte erst sehr viel später mit, dass kein Interesse mehr bestünde.
Also das Urteil ist nicht nur allein wegen der Emojis gefallen, sondern die Kombination des Textes zusammen mit den Emojis, weil Emojis ebenso wie Satzzeichen als Teil des Textes gewertet werden.
Außerdem merkt man wieder, wie die Berichterstattung funktioniert. Auf heise.de wird dieselbe Textnachricht mit anderen Emojis dargestellt, als auf giga.de.
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